Wie oft muss ein Mieter den Vermieter in die Wohnung lassen?
Der Vermieter darf auch nicht in regelmäßigen Abständen – jedes oder jedes zweite Jahr – Routinekontrollen durchführen. Allerdings hat das AG München (461 C 19626/15) entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen.
Wie viele Besichtigungen Nachmieter?
Wird ein Nachmieter gesucht, ist der Mieter nicht verpflichtet mehrere Besichtigungstermine an einem Tag zu dulden. Hier ist es die Aufgabe des Vermieters, die Miet-und Kaufinteressenten gegebenenfalls alle gleichzeitig an einem Termin in der Woche zur Besichtigung der Wohnung einzuladen.
Ist der Mieter verpflichtet die Wohnung zu zeigen?
Der Mieter muss eine Besichtigung aber nur dulden, wenn der Vermieter hierfür ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Ein solches Interesse liegt zum Beispiel bei der Abnahme der Wohnung vor oder wenn die Wohnung Mietinteressenten gezeigt werden soll.
Wie lange muss der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Schließlich muss der Mieter auch genügend Zeit haben, um sich auf die Besichtigung der Wohnung vorzubereiten. Wie lange der Vermieter Zeit lassen muss, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Der angekündigte Termin sollte frühestens 24 Stunden später liegen. Natürlich müssen Vermieter dabei auf berufstätige Mieter Rücksicht nehmen.
Kann der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen?
Möchte der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen, ist dies für den Mieter häufig mit der großen Sorge verbunden, dass der neue Eigentümer die Wohnung selbst nutzen möchte und das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt wird mit der Folge, dass der Mieter seine Wohnung verliert.
Wie lange muss der Vermieter Zeit lassen?
Wie lange der Vermieter Zeit lassen muss, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Der angekündigte Termin sollte frühestens 24 Stunden später liegen. Natürlich müssen Vermieter dabei auf berufstätige Mieter Rücksicht nehmen. Anders ist das nur in Notfällen, in denen der Vermieter schnell die Wohnung betreten muss.
Kann der Vermieter die Besichtigung schonend auswählen?
Hat der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig angekündigt, muss dies immer noch nicht bedeuten, dass der Mieter diese auch tatsächlich dulden muss. Zu der grundsätzlichen Pflicht des Vermieters, sein Besichtigungsrecht möglichst schonend auszuüben, gehört nämlich auch, dass er einen für den Mieter zumutbaren Besichtigungstermin auswählen muss.