Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner sowie freiwillig Versicherte sind als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse nicht nur verpflichtet, Beiträge zu leisten – sie haben auch einen umfassenden Leistungsanspruch.
Was bedeutet pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In Deutschland muss sich jeder Bürger bei einer Krankenkasse versichern. Für die meisten Menschen gilt die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt zum Beispiel der Großteil der Arbeitnehmer und Rentner.
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Ob gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV), hängt von der Berufsgruppe ab. Sie sind versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Anmeldung bei der Krankenkasse übernimmt der Arbeitgeber. Ausnahmen gelten für Saisonarbeiter und entsandte Angestellte.
Wie bleiben sie bei der alten Krankenkasse versichert?
Sollten Sie die Kündigungsbestätigung nicht fristgerecht einreichen, bleiben Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert. Der Wechsel wird erst mit Einreichen der Kündigungsbestätigung wirksam. Diese Möglichkeiten haben Sie bei der Krankenversicherung, wenn Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Wie kann ich eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen?
Um einen EHIC Krankenversicherungskarte zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in Ihrem Heimatland wenden. Sobald Sie eine Anfrage für die europäische Krankenversicherungskarte stellen, werden Sie in kurzer Zeit die EHIC-Karte erhalten, da dies Ihr Recht als Bürger / Einwohner der EU ist.
Wie kann man sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern?
Nicht angestellte Personen können sich unter Umständen auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dazu müssen sie allerdings Vorversicherungszeiten bei ihrer bisherigen Krankenversicherung nachweisen. Für EU-Bürger gibt es hier die Formulare SED S040 und SED S041.