Kann ein Teilzeitantrag abgelehnt werden?
Das Gesetz sieht vor, der Arbeitgeber kann den Antrag nur bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit ablehnen. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, wird seine Zustimmung zur begehrten Arbeitszeitreduzierung fingiert. Insbesondere handelt es sich um eine rücklaufende Frist.
Was versteht man unter dringenden betrieblichen Gründen?
Dringend sind die betrieblichen Belange, wenn die Urlaubserteilung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führen würde und dem Arbeitgeber keine anderen Maßnahmen als die Urlaubsverweigerung zur Lösung des Problems zur Verfügung stehen.
Ist Personalmangel ein betrieblicher Grund?
Chronischer Personalmangel ist also kein Grund, denn darauf müsste der Chef frühzeitig mit Neueinstellungen reagieren. Hilfreich sind hierbei Urlaubspläne, die rechtzeitig erstellt werden und die Wünsche aller Beteiligten weitestgehend berücksichtigen.
Was gilt für den öffentlichen Dienst?
Für Beamte, Richter und Soldaten gilt das jeweilige Landesbesoldungsgesetz oder das Bundesbesoldungsgesetz. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehören auch die Kirchen. Diese haben den Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sind jedoch verfassungsrechtlich autonom gehalten. Kirchen haben zudem auch ein eigenes Arbeitsrecht.
Warum gehören die Wehrpflichtigen nicht zum öffentlichen Dienst?
Die Wehrpflichtigen gehören deshalb nicht zum öffentlichen Dienst, weil sie nicht ständig im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, anders als die Berufssoldaten und die Soldaten auf Zeit.
Was ist die Abgrenzung des öffentlichen vom Privatrecht?
Die Abgrenzung des öffentlichen vom Privatrecht ist von großer praktischer Bedeutung. Das öffentliche Recht regelt vor allem das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (also dem Staat und seinen Einrichtungen) und individuellen Privatrechtssubjekten (also den Bürgern).
Was ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst?
Vergütung nach TVöD (öffentlicher Dienst) Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ( TVöD) trat am 01.10.2015 in Kraft. Dieser gilt für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen. U.a. wurde das Entgeltsystem für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Länder neu strukturiert.