Was gilt bei der Verwendung von Logos und Produktabbildungen?

Was gilt bei der Verwendung von Logos und Produktabbildungen?

Für viele Gestalter von Onlineshops und Händlern im Internet stellt sich die Frage nach der Rechtslage bei der Verwendung von Logos und Produktabbildungen. Da gilt es Urheberrechte und Markenrechte zu beachten.

Wie kann ich fremde Logos verwenden?

Um Markenrechtsverletzungen und damit mögliche Abmahnungen und gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob die oben beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, so können fremde Logos auch für eigene Werbezwecke genutzt werden.

Welche Logo-Symbole funktionieren gut?

Zu den bekanntesten Beispielen gehören das sternförmige BP-Logo, der geteilte Kreis von Pepsi und das streifenförmige Y der Adidas-Blume. Wie alle Logo-Symbole funktionieren abstrakte Logos sehr gut, da sie deine Marke in einem einzigen Bild zusammenfassen.

Ist die Verwendung von Markenlogos zu Werbezwecken gestattet?

Denn die Verwendung von Produktabbildungen und Markenlogos ist nur dann zu Werbezwecken gestattet, wenn die Art und Weise, in der dies geschieht, nicht die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise beeinträchtigt.

Was sollte man beachten bei der Verwendung von Markenlogos und Produktabbildungen?

Zusätzlich sollte bei der Verwendung von Markenlogos und Produktabbildungen immer beachtet werden, dass diese in ihrer Erscheinungsform nicht verändert werden dürfen. Eine Marke darf also zum Beispiel nicht graphisch in zwei Teile geteilt in einer Anzeige verwendet werden, um zu zeigen, dass man ein „Preisbrecher“ ist.

Wie kann ich ein Logo verwenden?

Möchte eine Person oder ein Unternehmen ein durch das Urheberrecht geschütztes Logo verwenden, benötigen sie das Einverständnis des Schöpfers. Erteilt dieser die Erlaubnis für eine Verwertung, räumt er dadurch ein sogenanntes Nutzungsrecht ein. Wer für ein Logo Nutzungsrechte erwirbt, sollte die dabei geltenden Bedingungen unbedingt in einem

Ist die Verwendung von Markennamen und Markenlogos erforderlich?

Ein Sonderfall stellt die Verwendung von Markennamen und Markenlogos zur Bewerbung von Ersatzteilen oder Zubehör von Drittherstellern für Markenprodukte dar. Auch hierfür können gemäß § 23 Nr. 3 Markengesetz der Markenname und Hersteller- oder Markenlogo verwendet werden, wenn dies notwendig ist.

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