Wann beginnt eine Vernehmung?
Definition: Eine Vernehmung liegt vor, wenn der Vernehmende der Auskunftsperson in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr eine Auskunft verlangt. Keine Vernehmung ist hingegen die sog. vernehmungsähnliche Situation durch eine Privatperson, die als Informant der Polizei tätig wird.
Was gilt als Vernehmung?
Die Vernehmung (veraltet: Verhör; englisch interrogation) ist im Strafprozessrecht die von Strafverfolgungsbehörden durchgeführte Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen zwecks Aufklärung eines Tatherganges oder im Zivilprozessrecht die vom Gericht durchgeführte Befragung von Klägern, Beklagten.
Ist man verpflichtet das Protokoll zur Einvernahme zu unterschreiben?
Gemäss § 34 StPO hat die einvernommene Person das Protokoll durchzulesen und dessen Richtigkeit unterschriftlich zu bestätigen. Weigert sie sich, wird dies festgehalten.
Wann handelt es sich um eine Vernehmung?
Wann handelt es sich um eine Vernehmung? Von einer Vernehmung spricht man in diesem Kontext nur dann, wenn eine vernehmende Person in amtlicher Stellung dem Beschuldigten gegenübertritt und in dieser Eigenschaft Auskunft von ihm verlangt.
Wie ist die Entschließung der Staatsanwaltschaft möglich?
Bei dieser Entschließung der Staatsanwaltschaft gibt es mehrere Möglichkeiten: Ist die oder der Beschuldigte der ihr oder ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig, ist – mit anderen Worten – eine Verurteilung wahrscheinlich, so erhebt die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt in der Regel die öffentliche Klage.
Was ist die Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Staatsanwaltschaft zeichnet sich verantwortlich für die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie versteht sich als eine weisungsgebundene Behörde, ist Teil der Rechtspflege.
Wie obliegt der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren?
Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil im Erwachsenenstrafrecht die Strafvollstreckung.
Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung aller Straftaten?
Gewöhnlich ist jede Staatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die „im Bezirk des Gerichts […], für das sie bestellt sind“, begangen wurden. Der örtliche Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist identisch mit dem Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Landgerichts.