FAQ

Was fallt nicht unter Gutertrennung?

Was fällt nicht unter Gütertrennung?

Zugewinngemeinschaft in Abgrenzung zur Gütertrennung Bei der Trennung der Vermögen unterstellt der Gesetzgeber, dass die Heirat und die Ehe mit dem Vermögen beider Ehegatten nichts zu tun haben soll. Wie bei der Zugewinngemeinschaft bleiben auch hier die Vermögen beider Ehegatten in der Ehe getrennt.

Was ist der Nachteil einer Gütertrennung?

Steuerlich gesehen hat die Gütertrennung vor allem beim Tod eines Partners sowie hohen Vermögenswerten deutliche Nachteile. Während bei der Zugewinngemeinschaft ein Recht auf steuergünstigen Zugewinnausgleich besteht, muss das Erbe bei einer Gütertrennung voll versteuert werden.

Wie geht man vor bei einer Gütertrennung?

Der Güterstand der Gütertrennung wird vereinbart. Damit wird der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen. Beiden beteiligten Parteien ist bewusst, dass im Todes- oder Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich erfolgt. Stirbt einer der beiden Partner, bleibt der gesetzliche Güterstand erhalten, ebenso der Zugewinnausgleich.

Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Gütertrennung?

Die Gütertrennung muss zwischen den Eheleuten explizit vereinbart werden, z.B. durch einen Ehevertrag. Die Gütertrennung ist die Idee einer „echten“ Trennung der Vermögen der beiden Eheleute während und nach der Ehe – es findet also kein Zugewinnausgleich zum Ende der Ehe statt.

Was bedeutet verheiratet mit Gütertrennung?

Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist.

Wann greift Gütertrennung?

Vereinbaren Ehepaare die Gütertrennung, findet bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Die Gütertrennung tritt nur in Kraft, wenn die Eheleute sie schriftlich in einem Ehevertrag festhalten. Verstirbt ein Ehepartner, kann die Gütertrennung erbrechtliche Nachteile haben.

Was bedeutet verheiratet ohne Gütertrennung?

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Jeder verwaltet sein Vermögen allein, er unterliegt dabei aber einigen Beschränkungen. Kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen.

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