Wer darf Bilder von meinem Kind veröffentlichen?
Bilder von minderjährigen Kindern dürfen nur dann veröffentlicht und verbreitet werden, wenn die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegen. Lebensjahres, bedarf es neben der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern auch noch die Einwilligung des abgebildeten Kindes selbst.
Wie sollte ich die Einwilligung in die Veröffentlichung der Kinderfotos einholen?
Kitas, Schulen und alle öffentlichen wie auch privaten Einrichtungen sollten frühzeitig die Einwilligung der Eltern in die Veröffentlichung der Kinderfotos einholen. Damit sowohl die Eltern als auch die Einrichtungen wissen, was mit den Bildern geschehen soll ist es ratsam, die Einwilligung in Form einer schriftlichen Erklärung festzuhalten.
Was sollten Eltern beachten bei der Veröffentlichung von Kinderfotos?
Bei der Veröffentlichung von Kinderfotos müssen Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen und Vereine darauf achten, dass die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegt. Auf der anderen Seite sollten Eltern aktiv werden, wenn Bilder ihrer Kinder veröffentlicht werden ohne dass vorher um Erlaubnis gebeten wird.
Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?
Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).
Wie können die Eltern die Bilder und Fotos ihrer Kinder verwenden?
So können die Eltern den Einrichtungen bspw. erlauben, die Bilder und Fotos ihrer Kinder für interne Zwecke zu verwenden, aber gleichzeitig einen Riegel davor schieben, wenn es um die Weitergabe der Fotos an Dritte geht. Ebenso können Eltern den Einrichtungen untersagen, die Bilder im Internet zu veröffentlichen,…