Was muss ins Copyright?
Ein Copyright-Vermerk sollte mindestens folgende Angaben enthalten: C-Symbol. Jahreszahl der Erstveröffentlichung. Name des Copyright-Holders (auch Pseudonym zulässig, wenn nachweisbar ist, wer sich dahinter verbirgt)
Was muss im Copyright stehen?
Ein Copyright-Vermerk sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- C-Symbol.
- Jahreszahl der Erstveröffentlichung.
- Name des Copyright-Holders (auch Pseudonym zulässig, wenn nachweisbar ist, wer sich dahinter verbirgt)
- „All rights reserved“ (nur wenn wirklich alle Rechte vorbehalten sind)
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist nur EINE Form geistigen Eigentums. Es ist nicht das gleiche wie das Markenrecht, das Markennamen, Mottos, Logos und andere Quellenkennzeichnungen vor der Nutzung durch Dritte für bestimmte Zwecke schützt. Es unterscheidet sich auch vom Patentrecht, das Erfindungen schützt.
Wie kann ich das Urheberrecht nachweisen?
Eine weitere Möglichkeit, das Urheberrecht nachzuweisen, ist die schlichte Veröffentlichung der Inhalte. Damit ist das Urheberrecht automatisch bewiesen – dieser Schutz wird erhöht, wenn der Name und das Entstehungsjahr des Werks angegeben sind.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Urheberschaft verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Werk zu nutzen – mit einigen Ausnahmen. Wenn eine Person ein in einer physischen Form festgehaltenes Originalwerk schafft, ist diese Person automatisch Inhaber der Urheberrechte an dem Werk. Viele unterschiedliche Werke können urheberrechtlich geschützt werden.
Was darf der rechtmäßige Urheber an seinem Werk beantragen?
Demnach darf allein der rechtmäßige Urheber über die Verwertung seines Werks entscheiden und z. B. Nutzungsrechte daran verkaufen – das Recht am Werk verbleibt dabei aber grundsätzlich beim Urheber. Dieser Schutz entsteht automatisch mit der Erstellung des Inhalts und der Urheber muss diesen nicht anmelden oder beantragen.