Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung wenn der Arbeitgeber wegen Corona von der Arbeit freistellt?
Entschließt sich der Arbeitgeber aus freien Stücken den Betrieb vorübergehend zu schließen, kann er dies natürlich tun. Er muss dann aber auch in diesem Fall das Entgelt weiterzahlen (§ 615 BGB) und darf ohne ausdrückliche Vereinbarung auch hier nicht auf die Stundenkonten der Beschäftigten zurückgreifen.
Wann zählt eine fristlose Kündigung?
Außerordentliche fristlose Kündigung: Sie ist zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie dem Arbeitnehmer zugeht. Außerordentliche Kündigung mit sogenannter Auslauffrist: Der Arbeitgeber verschiebt den Tag der Kündigung in die Zukunft. Sie ist also ab dem Tag wirksam, der im Kündigungsschreiben notiert ist.
Wer zahlt wenn der Arbeitgeber mich freistellt?
Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes “Ohne Arbeit kein Lohn” dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchsgrundlage bedürfen. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat der Arbeitnehmer generell nicht.
Kann der Arbeitgeber von der Arbeit freistellen?
Da Sie als Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Entgegennahme Ihrer Arbeitsleistung haben, d.h. einen Anspruch auf Beschäftigung, ist Ihr Arbeitgeber nur in seltenen Fällen zu einer einseitigen Freistellung berechtigt, d.h. zu einer Freistellung, ohne Ihr Einverständnis.
Was obliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers?
Sie obliegt meist dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Allenfalls das Arbeitszeitgesetz gibt ihm vor, wann er eine Änderung des anordnen darf und inwieweit er Ihre Belange als Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat. Der Arbeitgeber bestimmt meist die Arbeitszeit.
Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage seine Arbeitsleistung zu erbringen?
Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber schuldet keine Entgeltfortzahlung.
Ist der Arbeitgeber berechtigt eine ärztliche Untersuchung zu verlangen?
Ohne den konkreten Verdacht ist der Arbeitgeber nicht berechtigt eine ärztliche Untersuchung des Mitarbeiters zu verlangen. Nimmt er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht an, befindet er sich gem. § 615 BGB im Annahmeverzug. Er ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Kann der Arbeitnehmer die Untersuchung verweigern?
Der Arbeitnehmer kann daher die Untersuchung durch den Betriebsarzt verweigern. Weist der Arbeitnehmer jedoch Symptome einer Corona-Infizierung auf, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freizustellen. B. Leistungsverweigerungsrechte der Beschäftigten und Entgeltfortzahlung