Kann meine Vermieter Meine SCHUFA sehen?
Eines vorweg: Es ist dem Vermieter de facto gestattet, vom potenziellen Mieter eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Allerdings nicht unter allen Umständen. Auch bei den Gehaltsnachweisen können potenzielle Mieter selbst entscheiden, ob se diese dem Vermieter in spe aushändigen wollen.
Was zählt zur Grundausstattung?
Dazu zählen vor allem Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd (bzw. Kochplatte), Töpfe und Pfannen, Geschirr und Besteck. Darüber hinaus zählen zur Erstausstattung ein Bett, Bettwäsche, Waschmaschine, Bügeleisen und Bügelbrett, Lampen sowie ein Staubsauger. Außerdem können Sie Tische, Stühle und Schränke beantragen.
Was ist ein Mietverhältnis in einem Mietverhältnis?
Der Mieter in dem Mietverhältnis wiederum hat die Pflicht, die Mietforderung des Vermieters zum vereinbarten und in der vereinbarten Höhe zu bezahlen. Ein Mietverhältnis kann bestehen für Wohnungen und gewerbliche Räume, allgemein für bewegliche und unbewegliche Sachen, die sich als gebrauchstauglich erwiesen haben.
Welche Pflicht hat der Vermieter in dem Mietverhältnis zu erfüllen?
Der Vermieter hat in dem Mietverhältnis die Pflicht, die von ihm vermietete Sache zur Verfügung zu stellen. Dies muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, den zu erhalten er durch den abgeschlossenen Vertrag ebenfalls genötigt ist.
Welche erlaubnispflichtigen Tätigkeiten hat der Vermieter in der Mietwohnung?
Bei allen erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten des Mieters in der Mietwohnung obliegt es dem Vermieter zu entscheiden, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht. Die Gerichte erkennen allerdings einen Anspruch des Mieters auf Gestattung der gewerblichen Nutzung aus Treu und Glauben nach § 242 BGB an,…
Wie versteht sich die Begründung eines Mietverhältnisses?
Rechtlich versteht sich die Begründung eines Mietverhältnisses als gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, mithin Vermieter und Mieter, diverse Pflichten. Der Vermieter hat in dem Mietverhältnis die Pflicht, die von ihm vermietete Sache zur Verfügung zu stellen.