Wann begann die Gleichberechtigung?
Im Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen seither gleichberechtigt.
Wo findet sich das Recht auf Gleichberechtigung?
Das Grundgesetz formuliert die Gleichberechtigung in Art. 3 Abs. 3 GG als Differenzierungsverbot. Im Jahr 1994 wurde Artikel 3 GG ergänzt um die Sätze: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Was braucht man für ein Gesetz?
Als erstes braucht man einen Entwurf, also einen Vorschlag. Die Ideen und Gründe für ein Gesetz können von Petitionen (Unterschriftensammlungen), Verbänden, den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen kommen. Viele Entwürfe sind von der Bundesregierung.
Was heißen die einfachen Gesetze?
Die einfachen Gesetze heißen auch Einspruchsgesetze. Sie brauchen die Zustimmung des Bundesrates nicht, aber der Bundesrat kann Einspruch erheben. Der Vermittlungsausschuss kann angerufen, wenn sich Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sich nicht einigen können.
Was ist der Geist der Gesetze?
Vom Geist der Gesetze. Auf Grund der ersteren schafft der Herrscher oder Magistrat Gesetze auf Zeit oder für die Dauer, ändert geltende Gesetze oder schafft sie ab. Auf Grund der zweiten stiftet er Frieden oder Krieg, sendet oder empfängt Botschaften, stellt die Sicherheit her, sorgt gegen Einfälle vor.
Ist das Gesetz politisch bedeutsam?
Das Gesetz wird von Politikern oder deren Vertretern, vom Bundesrat und zuständigen Beamten vom Ministerium geprüft. Wenn es politisch bedeutsam (wichtig) ist, werden auch Wissenschaftler und Verbands-Vertreter angehört. Dabei wird der Entwurf langsam immer mehr verändert. Hier wird abgestimmt.