Wer berat bei Kundigung?

Wer berät bei Kündigung?

ArbeitnehmerHilfe e.V. berät bei Kündigung Hier hilft die arbeitsrechtliche Beratung des ArbeitnehmerHilfe e.V.. Sie werden von Fachanwälten für Arbeitsrecht in ganz Deutschland beraten, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten Sie nach Erhalt Ihrer Kündigung haben.

Wer hilft mir bei Kündigung?

Spätestens drei Tage nach der Kündigung durch den Arbeitgeber sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ melden. Das geht schon telefonisch unter der bundesweiten Servicenummer 0800/4 55 55 00 oder online über die Webseite der Arbeitsagentur.

Wann zum Anwalt bei Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell einen Rechtsanwalt einschalten. In der Regel wird Sie der Anwalt über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht, einer so genannten Kündigungsschutzklage aufklären.

Was tun wenn die Kündigung droht?

Hat der Arbeitgeber noch keine Kündigung ausgesprochen und droht er eine Kündigung auszusprechen, sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen. In dieser Situation kann der Arbeitnehmer einschätzen, wo die Probleme liegen und wie er sein Verhalten vielleicht noch ändern kann.

Wo kann man sich als Arbeitnehmer beraten lassen?

Kompetente kostenlose Beratung Hierfür erhalten Sie auch sehr kurzfristig einen Termin zur Beratung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0221-99783800 oder per E-Mail unter info@arbeitnehmerhilfe-koeln.de. All unsere Mitglieder können eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen, so oft sie Hilfe benötigen.

Wer zahlt Anwalt bei Kündigungsschutzklage?

Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen sowohl Kosten für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die Anwaltskosten trägt grundsätzlich jede Partei selbst, unabhängig davon, wie der Kündigungsschutzprozess letztendlich ausgeht. Die Gerichtskosten wiederum werden stets dem Verlierer des Prozesses aufgebrummt.

Wo kann man sich kostenlos über Arbeitsrecht informieren?

ArbeitnehmerHilfe e.V. Köln Lassen Sie sich von unseren (Fach-)Anwälten für Arbeitsrecht kostenfrei beraten, wenn Sie ein Problem wie eine Kündigung, eine Abmahnung, ein schlechtes Zeugnis, Fragen zum Arbeitsvertrag oder sonstige Probleme im Arbeitsverhältnis haben.

Wer muss das Arbeitsgericht zahlen?

Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Ist eine außerordentliche Kündigung erforderlich?

In der Regel muss der außerordentlichen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen. In anderen Fällen ist keine Abmahnung erforderlich: Bei hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten des Mieters in der Wohnung kann der Vermieter beispielsweise fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen.

Wie muss die Kündigung unterzeichnet werden?

Sodann muss die Kündigung von der dazu bevollmächtigten Person unterzeichnet und eigenhändig unterschrieben werden. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden, wobei der Widerspruch des Betriebsrates nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

Wie kommt es zu einer ordentlichen Kündigung?

Bei einer Kündigung spielen die Kündigungsart sowie die Dauer der Kündigungsfrist eine Rolle. ‌Kommt es zu einer ordentlichen Kündigung, bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist endet. Wenn möglich, muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit seinen Resturlaub nehmen.

Ist die Kündigung unter einer Bedingung zulässig?

Darüber hinaus darf die Kündigung auch nicht unter einer Bedingung erklärt werden. Unzulässig ist in etwa die Kündigung unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber einen Auftrag nicht erhält. Für eine außerordentliche Kündigung, d. h. eine fristlose Kündigung, muss immer ein wichtiger Grund vorliegen, der den Wegfall der Kündigungsfrist rechtfertigt.

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