Kann der Anwalt ohne mich vor Gericht vertreten?
Vor Gericht und vor Behörden hat jeder das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein sogenannter Anwaltszwang besteht. Hier müssen sich die Parteien rechtsanwaltlich vertreten lassen. Dies gilt z.B. bei Zivilprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wer ist bei einem Zivilprozess anwesend?
Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass im Strafverfahren grundsätzlich nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden darf. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten führt die Abwesenheit des Angeklagten dazu, dass nach § 230 der Strafprozessordnung kein Urteil ergehen darf.
Wie muss der Kläger das fremde Recht geltend machen?
Zunächst muss der Kläger vom Rechtsinhaber ermächtigt worden sein, das Recht vor Gericht geltend zu machen. Weiterhin muss der Kläger sein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, das fremde Recht auch gerichtlich rechtskräftig zu machen. Schlussendlich darf die Geltendmachung des Anspruchs nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Ist der Angeklagte ausgeblieben?
Ausgeblieben ist der Angeklagte, wenn er beim Aufruf der Sache nicht im Gerichtssaal ist, nicht alsbald eintrifft, oder wenn er sich im Sitzungssaal nicht zu erkennen gibt. Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat.
Kann man ohne den Angeklagten verhandelt werden?
Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat. Eine einfache Krankmeldung gegenüber dem Gericht genügt in der Regel aber nicht. Vielmehr ist es erforderlich, dass ein Arzt bestätigt, dass man infolge der Erkrankung verhandlungsunfähig ist.
Wie kann man als Angeklagter zu Hause bleiben?
Der Amtsarzt soll dann die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten prüfen. Als Angeklagter ist man natürlich nicht verpflichtet, während einer Krankheit zu Hause zu bleiben. Man kann sich auch sehr gemütlich bei einer Oma oder Tante pflegen lassen.