Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen?

Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen?

So gilt bspw. das Kindergeld als Einkommen für das Mindesteinkommen, wird aber nicht auf Wohngeld angerechnet. Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen? Die monatliche Einkommensgrenze in Mietstufe I liegt für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro.

Wie können sie den Anspruch auf das Wohngeld berechnen?

Mit dem Wohngeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen. Die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, so dass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird.

Welche wohngeldbehörden sind für das Wohngeld zuständig?

Für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der jeweiligen Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung zuständig. In der Regel sind die Formulare als Download verfügbar. Eine Checkliste, welche Formulare nötig sind, gibt es hier.

Welche Faktoren sind für den Erhalt von Wohngeld ausschlaggebend?

Weitere Faktoren, die für den Erhalt und die Höhe von Wohngeld ausschlaggebend sind, sind die Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung durch das Wohneigentum, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Beim Wohngeld wird immer der gesamte Haushalt betrachtet.

Was sind die Einkommensgrenzen für das Wohngeld absetzbar?

Dieses wird, gemindert um die Werbungskosten beim Wohngeld Antrag angegeben. Die Einkommensgrenzen können sich um bis zu 125 Euro erhöhen, sofern es sich um pflegebedürftige Personen bzw. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100% handelt. Beträge, die bei der Ermittlung des Jahreseinkommens für das Wohngeld absetzbar sind:

Ist Wohngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld möglich?

Wohngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Dagegen besteht für Bezieher von Arbeitslosengeld I nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, da die Kosten für Unterkunft nicht inklusive gezahlt werden. Sollte also das Arbeitslosengeld zu gering ausfallen, lohnt es sich, einen Wohngeldantrag zu stellen.

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Wohngeld?

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben