Wann ist sonstige Leistung ausgeführt?
Sonstige Leistungen, die sich aus mehreren zusammenhängenden Leistungsteilen zusammensetzen, werden grundsätzlich erst mit der Vollendung des letzten Leistungsteils erbracht. Oft (insbesondere im Baugewerbe) findet nach Beendigung der Leistung eine Abnahme durch den Auftraggeber statt.
Wann gilt ein Umsatz als ausgeführt?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Umsatz um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt. Lieferungen gelten dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt.
Was fällt unter sonstige Leistung?
Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die keine Lieferungen darstellen. Das sind z.B.: Dienstleistungen. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z.B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung von Nießbrauchrechten, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten o.
Ist ein Download eine Lieferung oder sonstige Leistung?
Danach sind auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Wesentlichen: digitale Produkte, wie Software und Updates; Dienste, die in elektronischen Netzen eine Präsenz zu geschäftlichen oder persönlichen Zwecken vermitteln oder unterstützen (Website, Webpage);
Warum ist die Unterscheidung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen wichtig?
Die Unterscheidung dieser Bezeichnungen hat insbesondere für den Ort der Steuerpflicht Bedeutung: Die Lieferung eines Gegenstandes ist immer dort steuerpflichtig, wo sie begonnen hat. Anders ist dies bei der ,,sonstigen Leistung”: Diese ist immer dort steuerpflichtig, wo der Leistungsempfänger sitzt.
Was ist der Zeitpunkt der sonstigen Leistung?
Zeitpunkt der sonstigen Leistung Sonstige Leistungen, insbes. auch Werkleistungen, sind gem. Abschn. 13.1 Abs. 3 UStAE grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen, z.B. Duldungs- oder Unterlassungsleistungen (vgl.
Was ist der Leistungszeitraum?
Der Begriff Leistungszeitraum Der Leistungszeitraum ist auf jeder deiner Rechnungen anzugeben und beschreibt, wann die Leistung konkret erbracht wurde. Bei Dienstleistungen wird der Tag der Fertigstellung der Dienstleistung als Leistungsdatum bezeichnet.
Ist die Angabe der Leistungsausführung ausreichend?
Ausreichend ist die Angabe des Kalendermonats der Leistungsausführung oder ein Verweis in der Rechnung mit Umsatzsteuerausweis auf andere Dokumente, aus denen sich der Zeitpunkt der Leistung ergibt (z. B. der Lieferschein).
Ist die Angabe der Leistungsausführung gesondert angegeben?
Ausreichend ist auch die Angabe des Kalendermonats der Leistungsausführung oder ein Verweis in der Rechnung mit Umsatzsteuerausweis auf andere Dokumente, aus denen sich der Zeitpunkt der Leistung ergibt, z. B. der Lieferschein. Ggf. muss im Lieferschein neben dem Lieferscheindatum das Leistungsdatum gesondert angegeben werden.