Was ist eine garantieurkunde?

Was ist eine garantieurkunde?

In der Ausgestaltung einer Garantie ist der Hersteller frei. Auf Wunsch des Verbrauchers muss ihm eine Garantieurkunde in Textform ausgehändigt werden, in der er die exakten Garantiebedingungen wie Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantie findet.

Was beinhaltet die Garantie?

Bei der Garantie können Hersteller oder Händler selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn der Kunde es normal benutzt. Verschleißteile wie Akkus sind meist von der Garantie ausgenommen.

Was bedeutet garantieausschluss?

Das Wichtigste in Kürze Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder Händlers, die über die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinausgeht. Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache sind gesetzlich gewährleistet: Der Händler muss mangelhafte Waren oder Dienstleistungen erstatten oder ersetzen.

Was ist eine Garantieverlängerung mit Garantie?

Bei der Garantieverlängerung mit Garantie Direkt hast Du den Vorteil, dass Du für den Abschluss der Versicherung keinen Fahrzeugcheck und kein Gutachten benötigst. So kannst Du direkt starten und Deine Garantieverlängerung online beantragen. Die vom Hersteller vorgegebenen Wartungen sind unbedingt einzuhalten.

Was ist eine Garantieversicherung für Autos?

Mit einer Garantieversicherung für Autos schützt Du Dich vor hohen Kosten und profitierst zudem von günstigen Beiträgen, die Du mit der Wahl Deiner Wunschvariante selbst bestimmen kannst. Hast Du weitere Fragen in Bezug auf eine Garantieverlängerung für Dein Auto?

Ist eine Garantie für einen Gebrauchtwagen nicht gegeben?

Bei Kauf eines Gebrauchtwagens ist so eine Garantie jedoch oft nicht gegeben, besonders wenn Du Deinen Wagen von einer Privatperson kaufst, die eine Haftung für Schäden und Mängel vertraglich ausgeschlossen hat.

Was ist Bürgschaft und Garantie?

Bürgschaft und Garantie – Was ist der Unterschied? Rechtssprache: als akzessorische, persönliche Sicherheit für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen

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