FAQ

Was sind die Grundsatze fur den Wechsel zur Regelbesteuerung?

Was sind die Grundsätze für den Wechsel zur Regelbesteuerung?

Beim Wechsel von der Nichtbesteuerung zur Regelbesteuerung sind zwei Grundsätze zu beachten: Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden (Abschn. 19.5 Abs. 1 UStAE).

Wie erfolgt die Doppelbesteuerung in Österreich?

Wenn die Einkünfte im anderen Staat nach dem DBA besteuert werden dürfen, dann erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung entweder durch die Befreiung dieser Einkünfte in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) oder durch Anrechnung der Auslandssteuer auf die österreichische Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.

Kann die Doppelbesteuerung beseitigt werden?

Es kann vorkommen, dass trotz DBA die Doppelbesteuerung nicht beseitigt werden kann, da Österreich und der andere Staat sich über die Anwendung des DBA nicht einig sind. Dann kann die Einleitung eines Verständigungsverfahrens möglich sein. Weiterführende Informationen finden Sie hier .

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf, also letzten Endes besteuern darf und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Ziel ist jedenfalls eine effektive Einmalbesteuerung.

Kann man interne Mitteilungen übermitteln?

Richtig formuliert, haben interne Mitteilungen meist eine große Wirkung. Es gibt verschiedene Wege, den Mitarbeitern als Sekretärin oder Assistent wichtige Mitteilungen zu übermitteln. Interne Mitteilungen und Aushänge sind wohl die zwei beliebtesten Methoden.

Welche Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung?

Die Umsätze sind nach dem Übergang der Regelbesteuerung zu unterwerfen, und zwar in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem die Entgelte vereinnahmt werden (Abschn. 19.5 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 UStAE). Unternehmer U1 unterliegt der Regelbesteuerung. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.

Was ist der Voranmeldungszeitraum nach der Regelbesteuerung?

Voranmeldungszeitraum nach dem Übergang nach den allgemeinen Vorschriften des UStG der USt zu unterwerfen (Abschn. 19.5 Abs. 2 UStAE). Unternehmer U1 ist Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG. Unternehmer U1 unterliegt der Regelbesteuerung. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.

https://www.youtube.com/watch?v=xF-zvEtjGWU

Kategorie: FAQ

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