Welche Dokumente enthält eine Personalakte?
Was gehört in die Personalakte?
- Bewerbungsunterlagen.
- Arbeitsvertrag.
- Abmahnungen (können nach bestimmter Zeit gelöscht werden)
- Besondere Vereinbarungen.
- Schriftwechsel.
- Angaben zur Sozialversicherung.
- Krankenkasse.
- Steuerunterlagen.
Welche Daten dürfen in die Personalakte?
Neben dem Lebenslauf, Beurteilungen und Zeugnissen sowie Adress- und Kontodaten können das auch Informationen über die Gesundheit des Betroffenen (z. B. Atteste) oder sogar dessen Religion sein. Es können also mitunter auch besonders schützenswerte personenbezogene Daten in der Personalakte enthalten sein.
Wer führt meine Personalakte?
Über jede*n Bedienstete*n wird bei der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. Die Führung geheimer Personalakten ist unzulässig. Beamt*innen können Einsicht in die eigene Personalakte nehmen und sich auch Abschriften beziehungsweise zum Teil Kopien machen.
Welche Rechte haben Sie als Mitarbeiter bez ihrer Personalakte?
Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.
Wie lege ich eine Personalakte richtig an?
Am besten ist es, wenn Sie die Personalakte schon bei der Einstellung des neuen Mitarbeiters anlegen – sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Die Personalakte enthält dann zunächst die Bewerbungsunterlagen und den Arbeitsvertrag und wird nach und nach durch weitere Unterlagen ergänzt.
Was muss in der Personalakte aufbewahrt werden?
Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.
Was gehört in die Personalakte Öffentlicher Dienst?
Was steht in der Personalakte?
- Bewerbungsunterlagen.
- Arbeitszeugnisse.
- Arbeitsvertrag.
- Sozialversicherungsausweis.
- Anmeldung und Nachweise zur Krankenkasse.
- Gehalts– oder Lohnbescheinigungen.
- Lohnsteuerunterlagen.
- Abmahnungen.
Wo ist meine Personalakte Bundeswehr?
Die Personalakte befindet sich nach dem ausscheiden aus der Bundeswehr im jeweilig zuständigen Kreiswehrersatzamt des aktuellen Wohnort.
Was darf nicht in der Personalakte stehen?
Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:
- Posts aus den sozialen Medien.
- Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
- Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
- Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
- Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.
Welche Personalakten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden?
Verdienstabrechnungen sowie die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und alle anderen Belege für den Lohnsteuerabzug müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Lohnunterlagen, die für die betriebliche Gewinnermittlung relevant sind, sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
Welche Informationen dürfen in die Personalakte aufgenommen werden?
Grundsätzlich dürfen nur Informationen in die Personalakte aufgenommen werden, die der Mitarbeiter auch einsehen darf. Der Umfang der in die Personalakte aufzunehmenden Daten soll zwar möglichst lückenlos über die Person des Mitarbeiters Auskunft geben und insbesondere seine Tätigkeit und Entwicklung im Betrieb nachweisen.
Was sind die Unterlagen für die Personalakten?
Deshalb sind Personalakten heute zumeist Sammlungen von Originaldokumenten. Diese Unterlagen sind die Basis des Arbeits- und Einstellungsverhältnisses: Bewerbungsunterlagen und Führungszeugnisse, Arbeitserlaubnisse (bei Ausländern) und natürlich der Arbeitsvertrag.
Welche Schränke sind empfehlenswert für die Personalunterlagen?
Geeignet hierfür sind verschließbare Schränke für die Ordner- und/oder Hängeregistratur, am besten noch in einer feuergeschützten Ausführung. Die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Personalunterlagen sind sehr unterschiedlich.
Was ist eine Personalakte?
Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen zum Arbeitsverhältnis. Eine Personalakte beinhaltet alle Dokumente und Unterlagen, die mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Zusammenhang stehen.