Wie bestimmt die Bundeskanzlerin die Grundzüge der Regierungspolitik?
Nach Artikel 65 GG bestimmt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Grundzüge der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Sie oder er hat außerdem den Vorsitz im Bundeskabinett. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler entscheidet auch über ihre oder seinen Stellvertreterin oder Stellvertreter (Artikel 69 GG).
Welche Rolle spielt das Kollegium in der Regierung?
Eine bedeutsame Rolle in der Praxis des Regierens spielt das Kollegium, das aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Ministerinnen und Ministern besteht.
Was sind die Regierungsmitglieder in Deutschland?
Regierungsmitglieder sind die Abgeordneten, die in der Exekutive eines Staates oder Bundeslandes vertreten sind. In Deutschland sind dies die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen. Die Parlamentarier in Regierungen sind meist Minister des Staates oder Bundeslandes.
Was ist der Regierungsauftrag vom Volk?
Regierungsauftrag vom Volk Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf „Verfassungsorganen“.
Was sind die ständigen Ausschüsse der Gesetzgebung?
Das sind zum einen die ständigen Ausschüsse, deren primäre Aufgabe die Mitwirkung bei der Gesetzgebung ist. Dazu gehören aber auch spezielle Gremien wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse, die fast ausschließlich zur Kontrolle der Regierung eingesetzt werden.
Was sind die Träger der öffentlichen Verwaltung?
Träger der öffentlichen Verwaltung sind die Bundesrepublik Deutschland und in die-Verwaltungsträgersem Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) auch die einzelnen Länder (z. B. der Freistaat Bayern) als Gebietskörperschaften.
Was sind die Grundprinzipien der Verwaltungsorganisation?
Grundprinzipien der Verwaltungsorganisation 1 Dekonzentration liegt vor, wenn die von der – gedachten – (Mammut-)Behörde zu er-füllenden Aufgaben auf Behörden des gleichen Ranges (horizontale fachliche Dekon-zentration) oder nachrangige Behörden (vertikale örtliche Dekonzentration) aufgeteilt werden.