Welche Arbeitszeit unterliegt der Aufzeichnungspflicht?

Welche Arbeitszeit unterliegt der Aufzeichnungspflicht?

Der Aufzeichnungspflicht unterliegt außerdem jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Dies entspricht Wortlaut und Sinn der Vorschrift. Arbeitszeit, die an Sonn- und Feiertagen geleistet wird, geht über die werktägliche Arbeitszeit hinaus.

Ist die Arbeitsbescheinigung zu unterzeichnen und zu versehen?

Die Bescheinigung ist zu unterzeichnen und mit einem Datum zu versehen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbescheinigung nicht im Original übermitteln, eine Kopie derselben ist ausreichend. Die Bescheinigung kann auf dem Papierweg oder elektronisch an das Arbeitsamt übermittelt werden.

Was ist die Pflicht des Arbeitgebers aufzuzeichnen?

Die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, ist in einer Reihe von Regelungen enthalten. Wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters haben Aufzeichnungspflichten keine Auswirkungen auf den für geleistete Arbeitsstunden geltend gemachten Vergütungsanspruch.

Was sind die Aufzeichnungspflichten im Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz normiert Aufzeichnungspflichten in zwei Vorschriften: § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7. Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 ist eingeschränkt, da er Arbeitgeber nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 S. 1 ArbZG hinausgehenden Arbeitszeiten der AN aufzuzeichnen.

Welche Aufzeichnungspflichten gelten für Aufmerksamkeiten?

Diese Aufzeichnungspflicht gilt nur für die geschäftlichen Bewirtungskosten, deren Abzug auf 70 % beschränkt ist. Bei Aufmerksamkeiten sind keine besonderen Aufzeichnungspflichten zu beachten. Einzeln aufzeichnen bedeutet, dass mehrere Positionen (Rechnungen) nicht zusammengefasst werden dürfen.

Was ist die Unterhaltspflicht von geschiedenen Ehepaaren?

Die Ausführungen zur Unterhaltspflicht von geschiedenen Ehepaaren gelten daher entsprechend. Der Vater hat der Mutter für die Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren, § 1615l Absatz 1 BGB.

Wie ist der Unterhaltspflichtige leistungsfähig?

Nach § 1585 Absatz 1 Satz 1 BGB ist der laufende Unterhalt durch Zahlung einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente zu gewähren. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf und bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1578 Absatz 1 BGB. Ferner muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein.

Welche Aufzeichnungspflichten gelten für geleistete Arbeitsstunden?

Wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters haben Aufzeichnungspflichten keine Auswirkungen auf den für geleistete Arbeitsstunden geltend gemachten Vergütungsanspruch. Daran kann in Bezug auf Aufzeichnungspflichten, die der Sicherung von Mindestlöhnen dienen, nicht festgehalten werden.

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