Hat der Arzt Schweigepflicht bei Drogen?
Übrigens: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei Drogen- oder Alkoholproblemen, die der Arzt im Zuge seiner Untersuchungen möglicherweise entdeckt hat. In der Regel gilt die ärztliche Schweigepflicht selbst nach dem Tod eines Patienten.
Haben Ärzte Schweigepflicht gegenüber Polizei?
Grundsätzlich folgt aus der strafrechtlich fixierten ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) ein Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte sowie deren Berufshelfer (§ 53 Abs. 1 Nr. Jedoch dürfen Ärzte darüber hinaus auch gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Gerichten keinerlei Auskünfte über Patienten erteilen.
Hat der Arzt Schweigepflicht bei Minderjährigen?
Antwort: Der Arzt unterliegt grundsätzlich jedem Patienten gegenüber der Schweigepflicht. Dies betrifft auch Jugendliche. Die Schweigepflicht des Arztes kollidiert bei einem Jugendlichen, der noch nicht volljährig ist, mit dem Sorge-/Erziehungsrecht der Eltern.
Hat mein Arzt Schweigepflicht gegenüber meinen Eltern?
Antwort: Der Arzt unterliegt grundsätzlich jedem Patienten gegenüber der Schweigepflicht. Insoweit wird bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit grundsätzlich der Arzt keine Möglichkeit haben, die Auskunft bezüglich der Behandlung bzw. Diagnose seines jugendlichen Patienten gegenüber den Eltern zu verweigern.
Wie kann man testen Wenn mein Kind Drogen zu sich nimmt?
Kokain, Ecstasy oder Heroin konsumiert? Besorgte Eltern können mit einem neuartigen Drogentest im Heimlabor überprüfen, ob ihre Kinder Drogen genommen haben. Dieser Test kann ohne Wissen der Betroffenen gemacht werden.
Wie entbinde ich den Arzt von der Schweigepflicht?
In der Regel kann nur der Patient selbst einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Dies kann er mündlich oder schriftlich tun. Anders ist es bei Kindern oder erwachsenen Personen, die nicht einwilligungsfähig sind. In diesem Fall treffen dann die Eltern oder ein gesetzlicher Betreuer die Entscheidung.
Was passiert wenn man die ärztliche Schweigepflicht bricht?
Rechtsfolgen bei Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht Die Gesetzeslage ist für Ärzte, die die ärztliche Schweigepflicht unbefugt brechen, eindeutig: Laut § 203 StGB wird dem betroffenen Arzt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe auferlegt.