Welche Strafe steht auf Beleidigung?

Welche Strafe steht auf Beleidigung?

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was gilt als Beleidigung?

Als Beleidigung gilt grundsätzlich die „Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch Werturteile“. Dies muss nicht zwingend gegenüber dem Betroffenen geschehen, sondern kann auch gegenüber einem Dritten erfolgen.

Was ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne?

Für eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne reicht es daher nicht aus, wenn beispielsweise nur zufällig ein Selbstgespräch belauscht werden sollte. Fraglich sind Beleidigungen auch in solchen Fällen, in denen der Täter eine andere Sprache spricht als die Person, die Zeuge der Äußerung wird.

Ist die Beleidigung eine Straftat?

Die Beleidigung ist eine Straftat, die grundsätzlich nur nach Anzeigeerstattung geahndet wird. Das bedeutet, dass nur dann rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn Opfer bei der Polizei Strafanzeige stellen. Sind Sie beleidigt worden und möchten Anzeige erstatten, wenden Sie sich an das nächste Polizeirevier.

Wie lange dauert die Strafe der Beleidigung?

Die Strafe der Beleidigung besteht mithin in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Folglich handelt es sich bei dem Delikt um ein sogenanntes Vergehen.

Was ist die Beleidigung im StGB?

Beleidigung ist ganz offiziell eine Straftat im Strafgesetzbuch (StGB). Im § 185 StGB ist diese geregelt. Gemeinsam mit der Verleumdung (§ 187 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) schützt das StGB das Rechtsgut der persönlichen Ehre.

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