Was regelt die Zivilprozessordnung im Erkenntnisverfahren?
Bei dem Erkenntnisverfahren ist grundsätzlich der Teil des gerichtlichen Verfahrens, in dem der Rechtsstreit meistens durch Urteil oder Beschluss entschieden wird. In der Zivilprozessordnung wird der Begriff Erkenntnisverfahren ausdrücklich verwendet und umfasst dort die §§ 1 bis 703d ZPO.
Was ist in der ZPO geregelt?
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen und trat in der ersten Fassung am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft.
Wie wird die Entstehung von Gerichten erforscht?
Wissenschaftlich wird die Entstehung von Gerichten im Rahmen der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie erforscht. Erkenntnisse zur frühen Entwicklung der Gerichte und Rechtsgeschichte für den mitteleuropäischen Raum basieren auf Angaben von Tacitus und auf der Entwicklungsgeschichte des Naturrechtes.
Welche Gerichtsbarkeiten gibt es in Deutschland?
Gerichtsbarkeiten in Deutschland sind die Verfassungsgerichtsbarkeiten (des Bundes und der einzelnen Länder), die Ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivilrecht und für Strafrecht) und die Fachgerichtsbarkeiten, zu denen Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Wie verhandeln Parteien über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht?
„Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich,“ heißt es in § 128 Abs. 1 ZPO, und dieser Grundsatz prägt das Zivilverfahren nach wie vor.
Wie gibt es die Anhörung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren?
Die Anhörung gibt in gerichtlichen und behördlichen Verfahren den Beteiligten die Gelegenheit, sich zu der zur Entscheidung stehenden Angelegenheit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern.