Kann ich einfach einen Zaun ziehen?
In NRW sind Gartenzäune bis zu zwei Metern genehmigungsfrei. Wenn der Zaun allerdings an einen öffentlichen Verkehrsbereich angrenzt liegt die Grenze in NRW bei einem Meter. Das Bauamt informiert bereitwillig über alle benötigten Informationen. Dazu zählt unter anderem auch die Aufmachung.
Wem gehört der Zaun auf der Grundstücksgrenze?
Im Prinzip gehört demjenigen der Zaun, der von Gesetzes wegen verpflichtet ist, diesen zu errichten. Sind beide Nachbarn verpflichtet, gehört der Zaun beiden und beide müssen sich die Kosten teilen.
Wie hoch darf ein Zaun ohne Baugenehmigung sein?
Als Sichtschutz eingesetzt beträgt die erlaubte Höhe Gartenzaun oder Mauer etwa 170 cm bis 190 cm. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, wenn keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen. Je nach Bundesland kann eine Einfriedung mit einer Höhe bis zu 180 cm genehmigungsfrei sein.
Wie kann man einen Zaun entlang der eigenen Grenze errichten?
Grundsätzlich kann man einen Zaun ohne Abstand entlang der eigenen Grenze zum Nachbarn errichten. Wichtig ist, dass der Zaun die Grenze nicht überschreitet, da es sich sonst um eine Grenzeinrichtung handelt, die das Einverständnis des Nachbarn erfordert (vgl. § 921 BGB).
Ist der Zaun mit dem Nachbarn gebaut?
Wird der Zaun mit dem Einverständnis des Nachbarn auch auf seinem Grundstück gebaut, so sind beide zur Nutzung berechtigt und auch beide zum gemeinsamen Unterhalt, wie Streicharbeiten oder Reparaturen, verpflichtet (§ 921 BGB). Ohne der Zustimmung des Anderen ist aber eine Veränderung oder gar Beseitigung der Zaunanlage nicht erlaubt.
Ist es erlaubt einen Zaun zu bauen?
Je nach Bundesland und Kommune können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen. 2.
Ist es erlaubt eine Zaunanlage zu bauen?
Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen. 2. Welche Abstände müssen zur Grenze des Nachbars eingehalten werden?