FAQ

Wer bekommt Arbeitnehmer Pauschbetrag?

Wer bekommt Arbeitnehmer Pauschbetrag?

Die Pauschale gilt für jeden einzelnen Arbeitnehmer – also doppelt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn beide arbeiten. Auch wenn Du mehrere Jobs hast, kannst Du den Pauschbetrag nur einmal in Anspruch nehmen.

Was ist der Arbeitnehmerpauschbetrag?

Über den Arbeitnehmerpauschbetrag sind Werbungskosten bis 1.000 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer von der Steuer befreit. Der Arbeitnehmerpauschbetrag (auch „Arbeitnehmerpauschale“) ist ein solcher Pausch(al)betrag.

Was kann man pauschal als Werbungskosten absetzen?

Das Spektrum an Werbungskosten ist breit: Dazu zählen Fortbildungskosten, Kontoführung (pauschal bis 16 Euro ohne Nachweis), berufliche Telefonkosten oder Umzugskosten, falls der Umzug beruflich nötig war. Wenn Du dann eine Zweitwohnung hast, kannst Du die doppelte Haushaltsführung ebenfalls absetzen.

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Im Prinzip handelt es sich dabei nur um eine leichte Variation der typischen Einkommensteuererklärung. Mit diesem Dokument kann das Finanzamt die zusätzlichen Einnahmen auf die Erben verteilen. Die vom Finanzamt auf diese Weise verteilten Einkünfte erhöhen die steuerpflichtigen Einkünfte der Erben.

Wie kann ich gewinne aus der Veräußerung versteuern?

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben werden, sind grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 EStG zu versteuern.

Warum sind Veräußerungsgewinne steuerpflichtig?

Ohne Anwendung des § 17 EStG sind Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig. Die einjährige Spekulationsfrist gilt bei der Versteuerung nach § 20 EStG nicht. Der Steuersatz für Veräußerungsgewinne beträgt nach § 32d Abs. 1 EStG 25 %.

Wie ist die Beantragung der Umsatzsteuernummer festgeschrieben?

Festgeschrieben ist diese Pflicht im Umsatzsteuergesetz. Die Beantragung der Umsatzsteuernummer erfolgt online mit einem Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern oder direkt bei der Gewerbeanmeldung vor Ort beim zuständigen Finanzamt.

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