Was versteht man unter Fachabitur?

Was versteht man unter Fachabitur?

Das „Fachabitur“ (kurz: Fachabi) bezeichnet umgangssprachlich die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Der Begriff „Fachabitur“ kann sich somit auf zwei verschiedene Bildungsabschlüsse beziehen. Er steht in Abgrenzung zur allgemeinbildenden Hochschulreife (Abitur).

Was ist der Unterschied zwischen Fachabitur und Fachhochschulreife?

Das Fachabitur meint ursprünglich die Fachgebundene Hochschulreife, die unter bestimmten Bedingungen zu einem Universitätsstudium berechtigt. Umgangssprachlich wird heute auch die Fachhochschulreife als Fachabitur bezeichnet.

Wann habe ich die Fachhochschulreife?

Fachhochschulreife – Allgemeine Infos für dich Die Fachgebundene Hochschulreife erlangst du nach einer Abschlussprüfung an einer zweijährigen Berufsoberschule, Fachakademie, einigen Berufsfachschulen oder Berufskollegs.

Wie soll das Studienangebot in Zukunft studierbar sein?

Ein Akkreditierungsrat hat geprüft, dass das Studienangebot bestimmten Mindestanforderungen entspricht und studierbar ist. In Zukunft sollen alle Bachelor- und Masterangebote das Gütesiegel haben, so die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Meinung der Studenten ist übrigens auch gefragt.

Wie hoch liegt der Studienrat in Deutschland?

Studienrat /-rätin: Als Studienrat liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.660 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 275 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben.

Wie lautet die Amtsbezeichnung eines Studienrats?

Die Amtsbezeichnung eines Anwärters lautet in Bayern Studienrat zur Anstellung. Der Beamte muss hier keine dreijährige, sondern eine zweijährige Probezeit bestehen. In Nordrhein-Westfalen trägt ein Anwärter den Titel eines Studienrats auf Probe, in Berlin heißt er Studienreferendar.

Wie wird die Bezeichnung „Studienrätin“ vergeben?

Die Amtsbezeichnung „Studienrätin/Studienrat“ wird auch an Lehrkräfte vergeben, die aufgrund herausgehobener Aufgaben von der Besoldungsgruppe A12 (Amtsbezeichnung: „Lehrer/in“) nach A13 befördert werden. Hieraus ergibt sich jedoch keine Fakultas für die gymnasiale Oberstufe.

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