FAQ

Was sind uneinbringliche Forderungen?

Was sind uneinbringliche Forderungen?

Uneinbringliche Forderungen: In Abgrenzung zu den zweifelhaften Forderungen kennzeichnen sich die uneinbringlichen Forderungen dadurch, dass nicht mehr von einem Ausfallrisiko, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass Ihr Kunde die Forderung nicht begleicht. Zu diesen Merkmalen zählen: Ihr Kunde bestätigt die Zahlungsunfähigkeit

Was gilt für bereits beglichene Forderungen?

Forderungen, die bereits beglichen sind, finden sich in der GuV-Rechnung wieder. Dies gilt auch für noch ausstehende, aber bereits beglichene Forderungen, die zum Jahreswechsel noch nicht fällig gewesen wären, aber bereits bezahlt wurden.

Was versteht man unter der Gleichgewichtsfähigkeit?

Was genau unter der Gleichgewichtsfähigkeit zu verstehen ist, wird in der Definition nach Zimmermann et.al. (2002, S.30) deutlich: „ […] die Fähigkeit, den gesamten Körper im Gleichgewichtszustand zu halten oder während und nach umfangreichen Körperverlagerungen diesen Zustand beizubehalten bzw. wiederherzustellen“.

Was ist ein Sonderfall der gewöhnlichen Beleidigung nach § 185 StGB?

Einen Sonderfall der gewöhnlichen Beleidigung nach § 185 StGB bildet die sexuelle oder sexualbezogene Beleidigung. Damit von dieser ausgegangen werden kann, sieht es die Rechtsprechung als Voraussetzung, dass aus dem Verhalten des Täters eine sexuell herabsetzende Bewertung des Opfers hervorgeht und der Täter genau dies auch bezwecken wollte.

Wann können künftige Forderungen abgetreten werden?

Auch künftige Forderungen können bereits zu einem Zeitpunkt abgetreten werden, in dem das Rechtsverhältnis oder die Rechtsgrundlage, aus der die Forderung erwachsen soll, noch nicht besteht. Selbst die Ungewissheit über die Person des künftigen Schuldners schadet insoweit nicht.

Ist die Entstehung der Forderung möglich?

Erforderlich ist lediglich, dass die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich erscheint und die abgetretene Forderung bestimmt oder jedenfalls bestimmbar bezeichnet ist. Der Rechtserwerb ist allerdings erst vollendet mit der Entstehung der Forderung.

Wie schätzt die Müller GmbH den Forderungsverlust?

Die A-GmbH schätzt am Jahresende den Forderungsverlust und vermutet, dass 80 % der zweifelhaften Forderung ausbleiben wird. Die Müller GmbH verzeichnet eine zweifelhafte Forderung in Höhe von 11.900 € brutto, da der Kunde nun auf die letzte Mahnung nicht reagierte.

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