Wann liegt eine Wegnahme vor?
Wegnahme bezeichnet im deutschen Strafrecht die Aufhebung fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an einer Sache durch Bruch. Wegnahme ist ein Merkmal der Tatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), des Raubes (§ 249 StGB) und der Pfandkehr (§ 289 StGB).
Was ist Gewahrsamsbruch?
Begründung und Übergang des Gewahrsams Der unfreiwillige Übergang wird Gewahrsamsbruch genannt, z. B. wenn eine Person unbezahlte Ware in der Kleidung verbirgt. An einer Sache, die zuvor in niemandes Gewahrsam war, kann man Gewahrsam begründen, indem man sie in (vorübergehenden) Besitz nimmt.
Wie darf der Eigentümer sein Eigentum zurück holen?
Aber der Eigentümer darf kein Recht brechen um sich sein Eigentum zurück zu holen, er darf z. B. nicht selbst einbrechen oder andere Straftaten begehen. klarmachen, das man sein Eigentum nicht stehlen kann. Wie man es im Falle eines Diebstahls wiedererlangt, ist eine andere Frage.
Warum kann ein Eigentümer sein Eigentum nicht besitzen?
So kann eine Person Besitzer sein, nicht jedoch Eigentümer, und so kann ein Eigentümer manchmal sein Eigentum nicht besitzen. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn der Eigentümer sein Eigentum verleiht oder vermietet. Wo sind die Gesetze zum Eigentum zu finden?
Wie kann man Eigentum erwerben?
So kann Eigentum erworben werden, indem man ein Rechtsgeschäft darüber abschließt. Dies kann durch Kauf einer Sache oder durch Erwerb durch Schenkung geschehen. Besitzt man eine Sache lang genug, kann diese unter Umständen auch in das Eigentum einverleibt werden. Dies nennt man Ersitzung.
Was ist ein Eigentumserwerb?
Dies nennt man Ersitzung. Wenn man eine Sache weiterverarbeitet oder verbindet bzw. mit einer anderen Sache vermischt, kann dies ebenfalls dazu führen, dass ein Eigentumserwerb stattfindet. Auch eine Möglichkeit, Eigentum zu erlangen, ist die der Aneignung.