Welche Unterlagen muss man nach dem Tod aufbewahren?

Welche Unterlagen muss man nach dem Tod aufbewahren?

Erben müssen Testament und Erbschein so lange im Original aufheben, bis alles rund um die Erbschaft abschließend geklärt ist. Also lieber aufbewahren. Den Erbschein sollten sich Hinterbliebene gleich in mehrfacher Ausführung ausstellen lassen. Heirats- und Geburtsurkunden sollten im wichtigen Ordner landen.

Wie lange müssen Unterlagen nach dem Tod aufbewahrt werden?

Gesetzliche Verjährungsfrist als Richtschnur Als Richtschnur für die Frage, wie lange man geschäftsrelevante Unterlagen, die sich im Nachlass befinden, kann die in § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normierte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren dienen.

Welche Bücher und Akten muss der Notar führen?

(1) Notarinnen und Notare führen die folgenden Bücher und Verzeichnisse:

  • die Urkundenrolle,
  • das Verwahrungsbuch,
  • das Massenbuch,
  • das Erbvertragsverzeichnis,
  • die Anderkontenliste,
  • die Namensverzeichnisse zur Urkundenrolle und zum Massenbuch,
  • Dokumentationen zur Einhaltung von Mitwirkungsverboten,

Wie kann ich den verstorbenen aufbahren lassen?

Je nach Wunsch besteht für Angehörige die Möglichkeit, den Verstorbenen entweder zu Hause, in einem Bestattungsinstitut oder auch auf dem Friedhof aufbahren zu lassen, um von ihm Abschied zu nehmen. In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach eintreten des Todes zu Hause aufgebahrt werden.

Wie kann man einen Verstorbenen nach dessen Tod abholen?

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr in Ruhe im Kreis der Angehörigen innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem Bestatter absprechen, wann eine Abholung erfolgen soll.

Kann man sich vom Verstorbenen noch einmal verabschieden?

Viele Angehörige haben den Wunsch, sich vom Verstorbenen vor der Beisetzung in einem persönlichen Rahmen noch einmal zu verabschieden. Eine Aufbahrung des Toten bietet die Gelegenheit dazu. Diese kann entweder mit offenem oder geschlossenem Sarg stattfinden – je nach Belieben der Hinterbliebenen.

Wie lange kann man relevante Unterlagen aufbewahren?

Auch hier ist es mehr als ratsam, relevante Unterlagen solange aufzubewahren, bis die Forderung geklärt ist. Als Richtschnur für die Frage, wie lange man geschäftsrelevante Unterlagen, die sich im Nachlass befinden, kann die in § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normierte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren dienen.

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