Welche Unterlagen muss ich beim Arbeitgeber abgeben?

Welche Unterlagen muss ich beim Arbeitgeber abgeben?

Unterlagen und Dokumente

  • Arbeitszeugnis.
  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.
  • Entgeltbescheinigungen.
  • Lohnsteuerkarte bzw.
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
  • Sozialversicherungsausweis mit Rentenversicherungsnummer.

Bin ich verpflichtet dem Arbeitgeber zu sagen warum ich krank bin?

Die Entbindung von der Schweigepflicht nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz betrifft nicht die Weitergabe der ärztlichen Diagnose. Wird ein Arbeitnehmer krank, sind Art, Ursache und Umfang seiner Erkrankung grundsätzlich seine Privatsache. Sie muss dem Arbeitgeber weder vom Beschäftigten noch vom Arzt mitgeteilt werden.

Warum darf der Arbeitgeber nicht nach Schwangerschaft Fragen?

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, denn sie enthält in der Regel eine unzulässige Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 AGG).

Was muss der Arbeitgeber für die Beantwortung seiner Fragen haben?

Der Arbeitgeber muss also ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen haben. Dies sollte nur dann der Fall sein, wenn die Datenerhebung durch den Arbeitgeber für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist.

Was ist das Fragerecht des Arbeitgebers?

Das Fragerecht des Arbeitgebers ist durch die Rechtsprechung auf einen Bereich „ zulässiger Fragen “ eingeschränkt worden. Dabei werden der Inhalt und der Umfang der Auskunftspflicht maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bestimmt.

Wie lange dauert die Elternzeit nach der Geburt?

Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden.

Welche Auskunftspflicht hat der Arbeitgeber?

Dabei werden der Inhalt und der Umfang der Auskunftspflicht maßgeblich von der Art der Tätigkeit und den Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bestimmt. Der Arbeitgeber muss also ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Fragen haben.

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