Wer ist der Ansprechpartner fur eine Einburgerung in Deutschland?

Wer ist der Ansprechpartner für eine Einbürgerung in Deutschland?

Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein. Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.

Wie entsteht der Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland?

Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Welche Behörde ist für ihre Einbürgerung zuständig?

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren. Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden.

Welche Voraussetzungen haben sie für eine Einbürgerung?

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

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