Was ist die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte?
Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die maßgebende Altersgrenze für Versicherte mit Geburtsdatum vor dem 1.1.1953 die Vollendung des 63. Lebensjahres. Andererseits führt aber auch die Anhebung der Regelaltersgrenze zu einer Anhebung der Altersgrenzen bei den anderen Rentenarten.
Wie ist die Altersgrenze bei der Altersrente zu verwechseln?
Nicht zu verwechseln ist die Regelaltersgrenze mit den Altersgrenzen anderer Rentenarten. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die maßgebende Altersgrenze für Versicherte mit Geburtsdatum vor dem 1.1.1953 die Vollendung des 63. Lebensjahres.
Wann kommen unterschiedliche Altersgrenzen zur Anwendung?
Varianten: Je nach Rentenart kommen unterschiedliche Altersgrenzen zur Anwendung: a) Die Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI) wurde zum 1.1.2008 von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben, um eine dauerhafte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen.
Was ist die Altersgrenze für die Regelaltersrente?
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente lag bis 31. Dezember 2011 bei 65 Jahren. Sie wird seit 2012 – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 – schrittweise angehoben. Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Wie erreichen sie die Altersgrenze?
§ 7a SGB II Altersgrenze. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31.
Was sind die Altersgrenzen bei der Bundespolizei?
Altersgrenzen bei der Bundespolizei [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der früher „Altersgrenze“ benannte § 5 BPolBG ist jetzt ohne Titel und legt fest, dass Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit mit dem Ende des Monats in den Ruhestand treten, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Diese zum 1.