Wer haftet bei Schaden DHL?

Wer haftet bei Schaden DHL?

Der Empfänger eines beschädigten Pakets hat nach § 447 Abs. 2 BGB außerdem einen Schadenersatzanspruch, wenn eine besondere Art der Versendung vereinbart wurde und der Verkäufer ohne dringenden Grund davon abgewichen ist. Dann ist der Verkäufer für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich.

Was bedeutet geringfügig beschädigte Sendung wird Nachverpackt?

Die geringfügig beschädigte Sendung wurde nachverpackt und wird jetzt zum Empfänger transportiert. Eine geringfügige Beschädigung kann zum Beispiel ein kleines Loch im Paketkarton bedeuten, das durch einen Stoß entstanden ist. Der Empfänger sollte das Paket vor Annahme der Lieferung äußerlich checken.

Wo kann ich ein Paket reklamieren?

Werden Pakete ohne Einverständnis wiederholt im Hausflur oder einem anderen öffentlich zugänglichen Ort abgelegt, sollten Sie dies unmittelbar beim Postunternehmen reklamieren. Tritt danach keine Besserung ein, können Sie sich an den Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur wenden.

Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt gar nicht beim Empfänger an?

Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt das Paket gar nicht beim Empfänger an, haften die Anbieter in der Regel bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro, weiß Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ist der Inhalt eines Päckchens beschädigt?

Ist der Inhalt eines Päckchens beschädigt oder kommt es gar nicht beim Empfänger an, haften die Anbieter in der Regel bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro. Ist eine Sendung während des Transports kaputt gegangen, berufen sich die Anbieter gerne auf den Haftungsausschluss, weil das Paket nicht richtig verpackt war.

Welche Beschwerden beziehen sich auf verschwundene Pakete?

So beziehen sich gut 9 Prozent der Beschwerden auf verloren gegangene Pakete, gut 17 Prozent berichten von verschwundenen Briefsendungen. An dieser Stelle finden Sie einen relevanten Inhalt der externen Plattform Showheroes, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich einfach mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder ausblenden.

Ist der Inhalt eines Päckchens wirklich lebensnah?

„Das ist aber nicht wirklich lebensnah“, weiß auch Graf. Ist der Inhalt eines Päckchens beschädigt oder kommt es gar nicht beim Empfänger an, haften die Anbieter in der Regel bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro.

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