Kann man eine Immobilie von innen besichtigen?
Wenn Sie die Immobilie von innen besichtigen dürfen, lohnt es sich, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Bedenken Sie, dass Sie als Käufer das volle Risiko tragen und im Nachhinein keine Gewährleistungsansprüche geltend machen können.
Wie ist die Abschreibung bei einer Immobilien-GmbH anzuwenden?
Dies gilt auch bei der Vermietung durch eine Immobilien-GmbH. Dadurch ist aber auch der Abzug von Vorsteuern ausgeschlossen. Außerdem erfolgt die Berechnung der Abschreibung (AfA) über die 2% der Anschaffungskosten (AK), so, wie sie auch bei einer privaten Vermietung anzuwenden ist.
Ist eine Immobilien-GmbH vermietet oder verpachtet?
Wenn eine Immobilien-GmbH eine Immobilie vermietet beziehungsweise verpachtet, dann sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden: Die Vermietung zu Wohnzwecken gegenüber der Vermietung zu gewerblichen Zwecken. Grundsätzlich ist die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken von der Umsatzsteuer befreit.
Ist der Erwerb einer Immobilie durch die GmbH möglich?
Erwerb einer Immobilie durch die GmbH mittels Fremdkapital von Dritten. Eine weitere, interessante Alternative stellt die Inanspruchnahme von Fremdkapital seitens Dritter dar. Der große Unterschied zum vorigen Exempel ist die Vermeidung einer vGA an einen Gesellschafter.
Kann ein Eigentümer mehrere Wohnungen verkaufen?
Besitzt ein Eigentümer also beispielsweise ein Haus mit mehreren Parteien, kann er diese Wohnungen jeweils separat verkaufen. Die Aufteilung der Wohnungen erfordert eine Teilungserklärung (nicht zu verwechseln mit der Realteilung nach dem Baugesetzbuch).
Was sollten sie beachten vor dem Kauf einer Eigentumswohnung?
Schon vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie sich über die Regelungen der Eigentümerversammlung informieren und durch Einsicht in Protokolle der letzten Jahre ausschließen, dass es sich um eine Streitgemeinschaft handelt.
Wie begründet sich ein Wohnungseigentum?
Als Wohnungseigentümer begründet sich Ihr Eigentum laut §2 des WEG-Gesetzes entweder durch die Einräumung von Sondereigentum oder durch die Teilung. Letztere Variante ist im Rahmen der Teilungserklärung üblich.