Was ist ein offenes Fremdkonto?

Was ist ein offenes Fremdkonto?

Vielmehr ist der WEG-Verwalter gehalten, ein Konto im Namen und für Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu eröffnen, über das er verfügungsberechtigt ist, also ein offenes Fremdgeldkonto. Zudem ist die Eigentümergemeinschaft Inhaber des Kontos und kann notfalls darauf zugreifen sowie Auskünfte erhalten.

Welches Konto für eine Eigentümergemeinschaft?

Die Gelder der Wohnungseigentümer müssen gemäß § 27 Abs. 5 WEG getrennt vom Vermögen des Verwalters gehalten werden. Bei der Bank darf der Verwalter folglich nicht das Konto der Eigentümergemeinschaft als Eigenkonto oder als Sonderkonto führen.

Was ist ein offenes Treuhandkonto?

1. Offenes Treuhandkonto: Inhaber ist die Hausverwaltung. Das Treuhandkonto wird von der Hausverwaltung für fremde Rechnung geführt. Inhaber des Kontos ist also die Hausverwaltung.

Was ist ein Fremdkonto?

1. Begriff: Das Fremdkonto ist ein Bankkonto, das durch Auseinanderklaffen von Kontoinhaberschaft (Gläubigereigenschaft) und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist. Die Einlagenforderung aus einem Fremdkonto steht demnach einem anderen zu als demjenigen, der die Verfügungsbefugnis über das Konto ausüben darf.

Welche Bank führt WEG-Konten?

BfW Bank AG – WEG-Konten.

Was heißt WEG Konto?

Ein WEG-​Eigenkonto ist ein spezielles, auf die Bedürfnisse und Anforderungen von WEGs zugeschnittenes Bankkonto: ein Konto, das auf den Namen der WEG lautet und dessen Kontoinhaber die WEG ist.

Ist ein WEG Konto ein Geschäftskonto?

Auch WEGs benötigen Girokonten (und Rücklagenkonten) für die Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums und ihres Vermögens. Diese Konten sind keine Geschäftskonten und sollten auch nicht als solche geführt werden dürfen.

Wie kann man ein offenes fremdgeldkonto eröffnen?

Der Verwalter muss daher letztlich eine Bank suchen, bei der die Eröffnung eines offenen Fremdgeldkontos möglich ist und dieses Konto dort eröffnen.

Warum muss der WEG-Verwalter ein Konto führen?

Statt eines Treuhandkontos muss der WEG-Verwalter ein Konto im Namen und für Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft führen, und zwar ein offenes Fremdgeldkonto (WEG-Eigenkonto). Das gilt für alle Konten der Eigentümergemeinschaft, also auch für das Rücklagenkonto.

Warum muss der Verwalter das Konto eröffnen?

Daher muss der Verwalter das Konto im Namen und für Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft eröffnen, wobei er über dieses Konto (als vertretungsberechtigtes Organ der Eigentümergemeinschaft) verfügungsberechtigt ist.

Ist das offene fremdgeldkonto pfändungssicher?

Das offene Fremdgeldkonto ist selbst bei kritischer Vermögenslage des Verwalters pfändungssicher und insolvenzfest. Außerdem kann die Eigentümergemeinschaft als Kontoinhaberin notfalls auch auf das Konto zugreifen sowie Auskünfte erhalten.

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