Wie funktioniert die Wärmedämmung am Haus?
Zur Wärmedämmung bei Häusern verwendet man deshalb Wärmedämmplatten aus Styropor. Das sind etwa 10 cm dicke Platten, in denen viel Luft eingeschlossen ist und die eine gute Dämmung der Außenwände bewirken. Andere Dämmstoffe sind Matten aus Glaswolle und Wärmeisolierglas.
Wo ist Wärmeströmung?
Die Wärmeströmung ist eine Art Energietransport, bei der die Wärme über strömende Flüssigkeiten oder Gase übertragen wird. Dabei steigen entweder erwärmte Wasser- und Luftmassen auf, welche die Wärme mitnehmen und an die Umgebung abgeben.
Wie kann ich mein Haus isolieren?
Häuser mit zweischaligem Mauerwerk können mit einer Kerndämmung nachgerüstet werden. Die Luftschicht zwischen den beiden Mauern beträgt etwa 6 bis 8 Zentimeter. Über kleine Löcher in der äußeren Wand wird dann Dämmmaterial eingeblasen. Die Kosten betragen etwa 20-25 Euro pro Quadratmeter.
Kann man die Vögel vom Balkon fernzuhalten?
Häufig werden Vogelnetze gespannt, um die Vögel vom Balkon fernzuhalten. Dies ist jedoch nicht ungefährlich: die Vögel können sich in den Netzen verfangen und darin sterben. Gemäß Art. 44 Bundesnaturschutzgesetz ist das Verletzen und Töten geschützter Vögel jedoch verboten.
Wann muss der Balkon vom Vogelkot gereinigt werden?
Wurden die Vögel effektiv vertrieben, dann muss der Balkon vom Vogelkot gereinigt werden. Denn dieser ist sehr aggressiv und greift das Mauerwerk sowie auch den Bodenbelag massiv an. Auch die Balkonmöbel müssen einer Reinigung unterzogen werden, damit hier keine unschönen Flecke entstehen.
Kann man Vögel abschrecken auf dem Balkon?
Vögel lassen sich abschrecken, wenn es auf dem Balkon flattert, glitzern oder spiegelt. Diese Lichtreflexe können auch ganz einfach mit Dekorationen auf dem Balkon erzeugt werden und sind daher nicht nur effektiv sondern bieten auch einen dekorativen Anblick.
Wie ist der Vogelschutz in Deutschland gestärkt?
Damit die Population nicht weiter abnimmt, wurde der Vogelschutz durch einige Gesetze gestärkt. Darunter fallen primär: So sind alle europäischen Vogelarten, darunter auch Gebäudebrüter wie Haussperlinge oder Schwalben, nach Art. 44 Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt.