Was ist eine Insolvenz?
Die Insolvenz ist die Folge, wenn kein Ausweg aus der Unternehmenskrise gefunden wird und die Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können. Dann muss die Geschäftsleitung den Insolvenzantrag stellen. Lesen Sie, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie diese erkennen und welche Folgen das im Insolvenzverfahren hat.
Was benötigen sie für die Anmeldung einer Insolvenz?
Angaben zu Einkommen und Vermögen. Für die Anmeldung der Insolvenz benötigen wir zudem detaillierte Angaben zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Sie wirklich zahlungsunfähig bzw. von einer unabkehrbaren Zahlungsunfähigkeit bedroht sind.
Wie kann ich selbst einen Insolvenzantrag stellen?
Entsprechend der Insolvenzordnung (§ 305 Abs. 3 Satz 2) besteht für Sie die Möglichkeit, noch vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, innerhalb von drei Monaten nach Antrag des Gläubigers, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.
Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.
Kann der Unternehmer nach der Insolvenz weitergeführt werden?
Wenn laufende Verträge nicht erfüllt werden können, werden diese oft mitverkauft. Der Unternehmer, der die Firma nach der Insolvenz weiterführt, ist nicht mehr an den Mietvertrag gebunden und braucht nur das Personal mitzunehmen, dass er beschäftigen kann.
Wie kann der Insolvenzverwalter die Firma übertragen?
Der Insolvenzverwalter wird erst versuchen, die Firma ganz oder zum Teil zu übertragen. Damit kann der höchste Preis für die Firma erzielt werden. Des Weiteren ist das Behalten des Personals und der Arbeitsplätze ein selbstständiges Ziel.
Was sagt das Unternehmen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sagt das betroffene Unternehmen, dass es nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden und Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Das mag für manche Unternehmen eine Möglichkeit sein, um die Zahlungsverpflichtungen oder einen Teil davon loszuwerden.
Der Begriff Insolvenz bezeichnet die Unfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Damit beschreibt die Insolvenz die besondere Situation, in der ein Gläubiger seine Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann, selbst wenn er das möchte.
Wie beginnt ein Insolvenzverfahren für Unternehmen?
Der Ablauf von einem Insolvenzverfahren für Unternehmen beginnt mit der Anmeldung. Diese erfolgt beim örtlich zuständigen Amtsgericht, welches als Insolvenzgericht fungiert. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sitz des Unternehmens. Wurde der Antrag auf Firmeninsolvenz gestellt,…
Kann man eine Insolvenz nicht alleine anmelden?
Eine Insolvenz nicht alleine anmelden. Auch gibt es auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte bzw. Schuldnerberater, die bei der Anmeldung einer Insolvenz wertvolle Unterstützung leisten. Die rechtlichen Vorgaben sind für Laien allerdings nicht immer so verständlich und man sollte einen solchen Schritt deshalb nie im Alleingang wagen.
Ist private Insolvenz bei Einzelunternehmen möglich?
Insolvenz bei Einzelunternehmen: Eine Privatinsolvenz ist für diese in der Regel nicht möglich. Ein privates Insolvenzverfahren können nur Privatpersonen sowie ehemalige Selbstständige, die maximal 19 Gläubiger haben, durchlaufen.