Wer wird durch das Europaische Parlament vertreten?

Wer wird durch das Europäische Parlament vertreten?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Die Abgeordneten des EPs sind die gewählten Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Die aktuell 705 Abgeordneten des Europäischen Parlaments tagen einmal pro Monat zu ihrer Plenarsitzung in Straßburg.

Welche Ziele hat das Europäische Parlament?

Aufgaben und Ziele Es engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit sowie das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Auf der internationalen Ebene hat sich das Parlament von Beginn an für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte stark gemacht.

Wo finden die 12 Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments statt?

Sitz des Parlaments ist Straßburg. Hier sind pro Jahr 12 Plenarsitzungen angesetzt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt und manchmal auch Plenarsitzungen, die im Sprachgebrauch der Parlamentarierinnen und Parlamentarier „Mini-Sitzungen“ genannt werden.

Welche Abgeordneten haben das Europäische Parlament gewählt?

Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt wurden. Seit 1979 werden sie in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Was ist die Wahl zum Europäischen Parlament?

Jedes Land legt sein eigenes Wahlverfahren fest, allerdings müssen die Gleichstellung der Geschlechter und das Wahlgeheimnis sichergestellt werden. Die Wahl zum Europäischen Parlament beruht auf dem Verhältniswahlrecht. Die Sitze werden grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Mitgliedstaates verteilt.

Was teilt das Parlament mit dem Rat der Europäischen Union?

Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an.

Welche Rolle spielt das Parlament bei der Kommission?

Eine wichtige Rolle spielt das Parlament auch bei der Berufung der Kommission: Nach Art. 17 EU-Vertrag wählt das Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Vorschlagsrecht liegt dabei jedoch beim Europäischen Rat, der allerdings das Ergebnis der vorangegangenen Europawahl „berücksichtigen“ muss.

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