Kann ich nach dem Studium Arbeitslosengeld bekommen?

Kann ich nach dem Studium Arbeitslosengeld bekommen?

Welche finanzielle Unterstützung kannst du nach deinem Studium erhalten? Grundsätzlich haben Absolventen Anspruch auf Arbeitslosengeld II , auch als Hartz-IV bekannt. Dieses beläuft sich aktuell auf 409 Euro im Monat plus Miete, Heiz- und Nebenkosten sowie den Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Wann muss ich mich nach dem Studium arbeitslos melden?

Wenn du dich nach deinem Studium arbeitslos melden möchtest, solltest du dich drei Monate vor Abschluss deines Studiums auf dem Portal der Agentur für Arbeit über das Online-Formular arbeitssuchend melden.

Kann ich mich als Studentin arbeitslos melden?

Student muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Anspruch auf ALG I hat man nur, wenn man für mindestens 15 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ob die Verfügbarkeit gegeben ist, entscheidet die Agentur immer von Fall zu Fall. So können Studierende in Vollzeit in der Regel kein ALG I beziehen.

Wie geht es weiter nach dem Studium?

Nach einem Bachelorstudiengang bietet es sich an, Dein Wissen mit einem Master noch zu vertiefen oder zu erweitern. Wenn Du also Lust hast, weiter zu studieren und Dir Dein Bachelorstudium nicht allzu schwergefallen ist, kannst Du Dich auf einen Master bewerben.

Wann sollte man sich melden für die Arbeitslosigkeit?

Diese Meldung kann bereits drei Monate vor dem Ende der Altersteilzeit bzw. dem Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Allerspätestens sollte man sich allerdings am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.

Wann ist die Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit?

Die Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen. Wer zum Beispiel im Mai weiß, dass mit dem Ende des Sommersemesters am 30.09. die Exmatrikulation folgt, kann sich umgehend für den 01.10. arbeitslos melden.

Warum haben Absolventen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Absolventen haben direkt nach ihrem Studium in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da sie noch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Stattdessen können sie nach ihrem Abschluss Arbeitslosengeld II (ALG II, das sogenannte Hartz IV) beantragen.

Welche Besonderheiten gibt es beim Bezug von Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit?

Beim Bezug von Arbeitslosengeld I nach der Altersteilzeit gibt es jedoch eine ganz wichtige Besonderheit: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Ende der Altersteilzeit ist nicht der Netto-Verdienst relevant, den man zuvor monatlich überwiesen bekommen hat, sondern im Normalfall ein (deutlich) geringerer Betrag.

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