Warum schickt man Mitarbeiter ins Ausland?
Viele Unternehmen sind heutzutage international ausgerichtet. Zur Erschließung neuer Märkte, der Unterstützung ausländischer Betriebsstätten vor Ort oder zur zielgerichteten Aus- und Weiterbildung sowie dem Erfahrungsaustausch werden zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsendet.
Wie muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen?
Stellt ein Arbeitgeber zum ersten Mal einen Arbeitnehmer ein, muss er die korrekte Einstufung des Mitarbeiters in den für das Unternehmen anzuwendenden Kollektivvertrag vornehmen und die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes beachten. Weiters ist die Anmeldung zur Sozialversicherung durchzuführen und ein Lohnkonto einzurichten.
Was ist für die Arbeitnehmer aus den Nicht-EU-Staaten erforderlich?
Für die Arbeitnehmer aus den Nicht-EU-Staaten sind grundsätzlich ein gültiger Pass und ein von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellter Aufenthaltstitel, der die Arbeitsaufnahme gestattet, erforderlich. Ausländer, die zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen wollen, benötigen ein Visum,…
Wie finden sie Informationen zur Entsendung von Arbeitnehmern?
Weitere Informationen finden Sie im EU-Kurzleitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern. Siehe auch den EU-Leitfaden zur Entsendung. Informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Gastlandes über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer sowie die Kontaktinformationen der örtlichen Behörden.
Was muss beim Einstellen eines Mitarbeiters bedacht werden?
Stellenanzeige, Dienstzettel und Probezeit: Was beim Einstellen eines Mitarbeiters bedacht werden muss. Stellenanzeigen müssen Angaben zum Mindestentgelt enthalten. Bewerber können in bestimmten Fällen dem Arbeitgeber Fahrt und Übernachtungskosten verrechnen. Die Probezeit bei neu eingestellten Arbeitskräften darf höchstens einen Monat lang sein.