Für welche Stoffe benötigt man ein Sicherheitsdatenblatt?
Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.
Wie erkenne ich ein Gefahrgut?
Ein Gefahrgut-LKW muss an der Vorder- und Rückseite immer durch orangefarbene Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln werden durch einen schwarzen Balken in zwei Hälften geteilt. Im unteren Teil der Tafel gibt die UN-Nummer das Gefahrgut an (z.B. 1203 für Benzin).
Wann braucht ein Produkt ein Sicherheitsdatenblatt?
Sie müssen ein Sicherheitsdatenblatt erstellen, wenn Sie als Hersteller, Formulierer oder Importeur einen Stoff oder Gemisch an einen nachgeschalteten Anwender liefern und wenn mindestens eins der folgenden Kriterien gilt: der Stoff ist in der Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe gelistet ist (Art.
Was sind sicherheitsbezogene Datenblätter?
Sicherheitsdatenblätter ( SDB) oder Safety Data Sheets ( SDS ), auch material safety data sheets ( MSDS) genannt, dienen der Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische. Sie sind dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Verwender die beim Umgang mit Stoffen und Gemischen notwendigen Daten und…
Was muss das Sicherheitsdatenblatt enthalten?
Das Sicherheitsdatenblatt muss die folgenden 16 Abschnitte und zusätzlich die ebenfalls ausgeführten Unterabschnitte enthalten, mit Ausnahmen von Abschnitt 3, wo je nach Fall Unterabschnitt 3.1 oder 3.2 enthalten sein muss. ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1.
Wie ist die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern geregelt?
Seit dem 1. Juni 2007 ist die Erstellung, Weitergabe und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten in der REACH -Verordnung unter Titel IV – Information in der Lieferkette verankert. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt.