Welche Anspruche bestehen im Gewahrleistungsfall?

Welche Ansprüche bestehen im Gewährleistungsfall?

Welche Ansprüche auf Gewährleistung bestehen? Der Konsument hat in erster Linie ein Recht auf Verbesserung (Reparatur) der Sache oder deren Austausch. Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl zwischen beiden Behelfen, d.h. er kann entscheiden, ob er den Gegenstand repariert oder ausgetauscht haben möchte.

Welche Ansprüche kann der Käufer aus rechtlicher Sicht an den Verkäufer stellen?

Im Rahmen eines Kaufvertrags hat der Käufer das Recht auf eine mangelfreie Ware oder Dienstleistung. Der Übergeber (Verkäufer) muss für die Sache Gewähr geben und für Mängel einstehen. Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber dem Verbraucher in keinem Vertrag beschränken oder ausschließen.

Welche Angaben muss die Garantie enthalten?

Außerdem muss sie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Der Verbraucher kann zudem verlangen,…

Was ist die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung?

Die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung (seit der Schuldrechtsreform: Sachmängelhaftung) sind inhaltlich keine identischen Begriffe. Gleichwohl werden sie oft gleichgestellt oder verwechselt.

Welche Vertragspartner übernehmen die Garantie?

Bei der Garantie ist zudem zu beachten, dass sehr häufig nicht der unmittelbare Vertragspartner (in der Regel Verkäufer) die Garantie übernimmt, sondern der Produzent, wiewohl der Garantiefall meist über den unmittelbaren Vertragspartner abgewickelt wird. Verschulden? Bei Garantie spielt die Frage des Verschuldens des Garantierenden keine Rolle.

Ist die Geltungsdauer der Garantie begründet?

Es wird vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet. Der Käufer wird darüber hinaus durch die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf geschützt. In § 477 BGB sind Sonderbestimmungen für Garantien enthalten.

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