Ist der Arbeitnehmer verpflichtet zur Lohnrückzahlung?
Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer zur Lohnrückzahlung verpflichtet ist und es fahrlässig unterlassen hat, seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber nachzukommen und dadurch die Lohnüberzahlung herbeiführt. 2. Ist die Rückzahlungsverpflichtung in brutto oder netto auszugleichen?
Ist eine vertragliche Rückzahlungsverpflichtung geregelt?
Sofern keine vertragliche Rückzahlungsverpflichtung im Arbeitsvertrag geregelt wurde, kann sich ein Entgeltrückzahlungsanspruch aus § 812 BGB, der sogenannten ungerechtfertigten Bereicherung, ergeben. Danach gilt der Grundsatz: „Was der Arbeitnehmer ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss er an den Arbeitgeber auch zurückerstatten.“
Wie kann der Arbeitgeber seinen Anspruch auf entgeltrückzahlung geltend machen?
Sofern ein Arbeitnehmer mehr Entgelt erhalten hat, als ihm zustand, kann der Arbeitgeber grundsätzlich seinen Anspruch auf Entgeltrückzahlung geltend machen.
Wie ist die Fälligkeit der Lohnzahlung geregelt?
Die Fälligkeit der Lohnzahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Der Arbeitnehmer ist zunächst vorleistungspflichtig. Das heißt, er muss erst einmal arbeiten. Dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Kann der Arbeitnehmer überzahlte Vergütung zurückzahlen?
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, überzahlte Vergütung ohne Rücksicht auf eine mögliche Entreicherung zurückzuzahlen“ oder. „Der Arbeitnehmer verzichtet bei Überzahlung von Vergütung, den Entreicherungseinwand zu erheben.“.
Kann der Arbeitgeber die Überzahlung nicht zurückfordern?
Nach § 814 BGB kann der Arbeitgeber die Überzahlung nicht zurückfordern, wenn er von der Überzahlung zum Zeitpunkt der Vornahme der Zahlung wusste. Also, wenn faktisch eine bewusste Überzahlung durch den Arbeitgeber stattgefunden hat. Dies ist in der Praxis aber selten der Fall.
Warum hat der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Lohn erlangt?
Der Arbeitnehmer hat nämlich etwas erlangt, nämlich den zuviel gezahlten Arbeitslohn, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund besteht. Von daher ist es im Normalfall so, dass der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Teil des Lohnes an den Arbeitgeber zurückzahlen muss.