Was bedeutet eine Fracht löschen?
Allgemeines. Das Löschen von Schiffen ist ein Vorgang, der sich auf das Entladen der Schiffsladung bezieht. Der Löschplatz ist ein „Platz am Ufer, wo man Güter aus einem Schiff löschen, herausnehmen und an Land bringen kann; zuweilen versteht man auch den Bestimmungsort des Schiffes darunter“.
Woher kommt der Begriff löschen?
Löschen hat mit dem heute gebräuchlichen „löschen“ nichts zu tun. Das Wort stammt ursprünglich vom schwedischen Wort „losen“ oder „lossen“ ab, was soviel heisst wie „ausladen“. Allmählich wurde daraus „löschen“.
Was bedeutet Container Laschen?
Der Lascher ist ein Hafenarbeiter, der Schiffsladungen, zum Beispiel Container, an Deck oder in Laderäumen von Schiffen befestigt (lascht) und löst (entlascht). Container-Laschen auf Schiffen ist Gruppenarbeit, bei der Kräfte an Land und auf dem Schiff in Arbeitskolonnen von 10–16 Personen eng zusammenarbeiten.
Was ist die Formulierung „das Löschen oder die Vernichtung?
Nicht absolut: Der Formulierung „das Löschen oder die Vernichtung“ am Ende von Art. 4 Nr. 2 DSGVO lässt sich entnehmen, dass es keiner „Vernichtung“ der Daten bedarf. Best Effort: Es reicht aus, die Daten für den gewöhnlichen Gebrauch (z.B.
Ist die Löschung von Daten wiederherstellbar?
Daten, die auf einem Datenträger gelöscht werden, sind oft mühelos wiederherstellbar. Daher stellt sich die Frage, ob sich ein Datenverarbeiter, der zur Löschung von Daten verpflichtet ist, mit der Löschtaste begnügen darf oder weitergehende Maßnahmen ergreifen muss.
Wie wird die Löschung in der Eintragung vollzogen?
Die Löschung wird in dem jeweiligen Register nicht durch Entfernen der zu löschenden Eintragung, sondern durch eine neue Eintragung mit negativem Inhalt vollzogen. Das wird durch rote Unterstreichung der nicht mehr geltenden Eintragungen ( § 16 Abs. 1 HRV oder § 16 GBV) und Löschungsvermerk sichtbar gemacht.
Wie wird die Löschung in dem Register vollzogen?
Die Löschung wird in dem jeweiligen Register nicht durch Entfernen der zu löschenden Eintragung, sondern durch eine neue Eintragung mit negativem Inhalt vollzogen. Das wird durch rote Unterstreichung der nicht mehr geltenden Eintragungen (§ 16 Abs. 1 HRV oder § 16 GBV) und Löschungsvermerk sichtbar gemacht.