Was bedeutet Insolvenz einfach erklärt?
Insolvent ist ein Betrieb, wenn er nicht mehr genug Geld hat, um ausstehende Rechnungen zu bezahlen und seine Schulden zurückzuzahlen. Bei der Bank wird er keinen Kredit bekommen und andere Geldquellen stehen nicht zur Verfügung. Der Betrieb hat dann nicht mehr genug Geld zum Wirtschaften.
Was bedeutet in im Insolvenzverfahren?
Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz Zahlungsunfähigkeit. Ein Schuldner kann seine Rechnungen (Zahlungsverpflichtungen) nicht mehr bezahlen. Das heißt, er ist insolvent. Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen.
Was passiert wenn der Insolvenzverwalter kommt?
Was passiert nach der Insolvenzeröffnung? Nach der Eröffnung des Verfahrens wird das pfändbare Vermögen des Schuldners vom Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös geht an die Gläubiger.
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Im Gegensatz zur Liquidation, die immer eine vollständige Auflösung des Unternehmens zum Ziel hat, besteht bei einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren. Das Hauptziel ist es, bei laufendem Geschäftsbetrieb die ausstehenden Zahlungen zu begleichen und das Unternehmen (ggf. mit neuen Eigentümern) weiterzuführen.
Was ist das Verfahren der Insolvenz verbunden?
Das Verfahren der Insolvenz ist mit Kosten verbunden, die getragen werden müssen. Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es erforderlich, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens entrichten kann.
Welche Arten der Insolvenz gibt es in Deutschland?
Arten der Insolvenz. Es gibt in Deutschland verschiedene Arten der Insolvenz. Die beiden wichtigsten sind: Regelinsolvenz. Verbraucherinsolvenz. Die Regelinsolvenz ist, wie der Name schon sagt, der Normalfall der Insolvenz. Sie entspricht dem früheren Konkurs. Es handelt sich hierbei um eine Unternehmensinsolvenz.
Was ist das Insolvenzgesetz und Insolvenzverordnung?
Insolvenzgesetz und Insolvenzverordnung sind laienhafte Bezeichnungen für die Insolvenzordnung. Dieses Gesetz beschreibt, auf welchem Wege die Gläubiger gleichmäßig – also quasi gleichberechtigt – befriedigt werden. Es beschreibt, welche Insolvenzverfahren es gibt und wie sie ablaufen.