Warum galt die Ehe im Romischen Reich als heilig?

Warum galt die Ehe im Römischen Reich als heilig?

Ehe im Römischen Reich. Ehe und Familie galten im Römischen Reich als heilig. Nicht umsonst war Concordia einerseits die Schutzgöttin des gesamten Staatswesens und gleichzeitig Beschützerin der Ehe (matrimonium). Die Ehe galt im antiken Rom als Stütze der Gesellschaft, vor allem in materieller Hinsicht.

Wie ist die Ehe in der Antike verstanden?

Wie dem auch sei, in vielen Teilen des antiken Europas wurde die Ehe als Vertrag zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts mit dem Ziel der Reproduktion verstanden. Unsere Vorstellung der heutigen Ehe wurde größtenteils vom Christentum geformt, obwohl die Christen weder die Ehe erfunden haben, noch ein Monopol auf ihr besitzen.

Warum haben die Römer die Ehe als „Rechtsverhältnis“ angesehen?

Im Unterschied zur heutigen Auffassung haben die Römer die Ehe nicht als „Rechtsverhältnis“ angesehen, dessen Inhalt von der Rechtsordnung genormt war, sondern als „verwirklichte Lebensgemeinschaft“, das heißt als soziale Tatsache mit (freilich sehr erheblichen) Rechtsfolgen.

Was gab es für die Eheschließung in der klassischen Zeit?

In der klassischen Zeit gab es keine obligatorische Formvorschrift für die Eheschließung, nur bei einer Ehe mit conventio in manum musste die Übergabe der Gewalt nach außen hin gekennzeichnet werden. Verschiedene Zeremonien, Urkunden oder andere Heiratsformen waren nicht wesentlich für das Entstehen der Ehe, nur der Ehewille musste geäußert werden.

Was war die besondere Form der Ehe?

Das Besondere dieser Form der Ehe war, dass die Ehefrau im Rahmen eines Formalaktes ( confarreatio, coemptio) aus der Hand ihres Vaters in die Gewalt ihres Ehemannes beziehungsweise ihres Schwiegervaters, wenn der Ehemann selbst noch unter der väterlichen Patria Potestas stand, überging.

Wie können die Ehegatten das Recht auf ihre Scheidung bestimmen?

Die Ehegatten können das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt.

Ist ein deutscher Ehegatte in Italien zuständig?

Besteht weder ein Wohnsitz noch ein ständiger Aufenthalt eines Ehegatten in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei Deutschen mit Wohnsitz in Italien kann der Antrag auf Beurkundung bei den Auslandsvertretungen aufgenommen werden. Der deutsche Ehegatte muss dafür persönlich vorsprechen und folgende Dokumente vorlegen:

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