Wer kann SAPV verordnen?
Die SAPV ist von einem Arzt (niedergelassen oder Krankenhausarzt) zu verordnen. Der Krankenhausarzt kann die Verordnung in der Regel für 7 Tage ausstellen, niedergelassene Ärzte unbegrenzt.
Wie wird SAPV abgerechnet?
Die SAPV geht über die allgemeine palliativmedizinische Versorgung hinaus, deren Leistungen gemäß EBM über die KV abrechenbar sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen, bis dato werden die medizinischen und pflegerischen Komplexpauschalen noch über die KV Nordrhein abgerechnet.
Wie wird SAPV beantragt?
In der Regel müssen Sie nur die SAPV-Verordnung unterschreiben und an das von Ihnen gewählte Palliativ-Care-Team (PCT) weiterleiten. Grundsätzlich setzt sich dann das PCT direkt mit der TK in Verbindung. Sie müssen sich mit der Beantragung nicht belasten.
Wie hoch ist der Kostenanteil für Kinderhospize?
Die Gesundheitsreform 2007 hat daher die Rahmenbedingungen für Kinderhospize verbessert. Mussten die Einrichtungen bis dahin einen Kostenanteil von zehn Prozent selbst tragen (durch Spenden und ehrenamtliches Engagement), beträgt der Anteil jetzt nur noch fünf Prozent.
Was sind Hospiz und Palliative Care?
( WHO 2002) Hospiz (Einrichtung der Sterbebegleitung) und Palliative Care sind als Einheit zu sehen und umfassen die ganzheitliche Betreuung und Begleitung von Menschen mit schweren Erkrankungen, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist.
Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Kinderhospiz?
Mussten die Einrichtungen bis dahin einen Kostenanteil von zehn Prozent selbst tragen (durch Spenden und ehrenamtliches Engagement), beträgt der Anteil jetzt nur noch fünf Prozent. Zudem gilt auch hier seit Sommer 2009: Gesetzlich Versicherte zahlen für die Versorgung in einem Kinderhospiz ebenfalls keinen Eigenanteil mehr.
Wie wird die Hospizversorgung in Österreich betrieben?
Seit der Jahrtausendwende werden vom Gesundheitsressort sowie von den Systempartnern Bund, Länder und Sozialversicherung im Rahmen der Bundesgesundheitsagentur laufend Aktivitäten gesetzt, um den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich voranzutreiben.