Was ist Arbeitszeit auf Dienstreise?
Erfolgt die Dienstreise während der Arbeitszeit, zählen Fahrten (Auto, Flug- oder Zugfahrt) als Arbeitszeit – auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Erledigt der Arbeitnehmer während einer Fahrt Arbeit, die der Arbeitgeber angeordnet hat, liegt unstreitig Arbeitszeit im Sinne des ArbZG vor.
Was sind Gründe für eine Geschäftsreise?
Wichtigster Grund für Geschäftsreisen ist aus Sicht der befragten Manager der Aufbau von Netzwerken. 65 Prozent halten Reisen dafür für unerlässlich. Zu den Top drei der Reise-Gründe gehören außerdem das Fördern von Geschäftsabschlüssen und das bessere Kennenlernen der Geschäftspartner.
Wo beginnt und endet die Dienstreise?
Der Beginn der Dienstreise wird hierbei durch die Abfahrt vom Dienst- bzw. Wohnort markiert. Die am Schluss der Reise stehende Rückkehr an den Dienst- bzw. Wohnort bildet dessen Ende.
Ist ein Dienstgang Arbeitszeit?
Begibt sich der Mitarbeiter etwa innerhalb der Arbeitszeit zu einem Kunden, der nur zwei Straßen weiter ansässig ist, so unternimmt er damit noch keine Dienstreise. Man spricht dann vielmehr von einem Dienstgang. Sie zählt auch nicht zu seiner Arbeitszeit, sondern ist reine Wegezeit.
Kann der Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsortes vornehmen?
Der Arbeitgeber hat jedoch mit folgender Maßnahme die Möglichkeit, eine Änderung des Arbeitsortes vorzunehmen, wenn sein Direktionsrecht nicht greift: die Änderungskündigung. Hiermit beendet er das ursprüngliche Arbeitsverhältnis und legt dem Betroffenen einen abweichenden Arbeitsvertrag mit anderem Standort vor (§ 2 Kündigungsschutzgesetz).
Welche Möglichkeit besteht bei der Weisung des Arbeitgebers?
Ja, die Möglichkeit besteht im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers, sofern diese Weisung dem “billigen Ermessen” entspricht. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss bei der Versetzung fair bleiben.
Was ist ein zumutbarer Arbeitsweg?
Aber im Sozialgesetzbuch III (SGB III) zur Arbeitsförderung gibt es dennoch einige Angaben dazu, was in der Regel als zumutbarer Arbeitsweg für eine arbeitslose Person gilt. Ein zumutbarer Arbeitsweg ist gemäß SGB § 140 Abs. 4 zu den zumutbaren Beschäftigungen:
Kann der Arbeitgeber mich an einen anderen Arbeitsort versetzen?
Darf der Arbeitgeber mich an einen anderen Arbeitsort versetzen? Ja, die Möglichkeit besteht im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers, sofern diese Weisung dem “billigen Ermessen” entspricht. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss bei der Versetzung fair bleiben.