Was wird in Intrastat gemeldet?
Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.
Warum macht man Intrastat?
Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Deutschland an das Statistische Bundesamt. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Was muss bei der Intrahandelsstatistik gemeldet werden?
Welche Warenbewegungen sind an Intrastat zu melden? Die Intrastat-Statistik erfasst Warenverkehre mit Unionswaren, für die keine Zollanmeldung erforderlich ist. Unionswaren sind alle in der EU gewonnenen oder hergestellten Waren sowie Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden.
Wie mache ich eine Intrastat Meldung?
Intrastat-Online-Meldung via IDEV Im IDEV-Meldesystem können Unternehmer entweder online ein Formular bearbeiten oder Dateien hochladen. 1. Online-Meldung: Bei diesem Verfahren wird ein Anmeldeformular direkt online im Internetbrowser bearbeitet. Die Meldung wird hier direkt eingegeben.
Was ist IDEV Destatis?
Zur Klassifizierung von Waren – sowohl für die Intra- als auch die Extrahandelsstatistik – dient das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Unter www-idev.destatis.de erhalten Sie weiterführende Informationen zum Intrahandel (siehe auch Leitfaden zur Intrahandelsstatistik) sowie zum Extrahandel.
Was ist Extrahandel?
Der Begriff „Extrahandel“ findet in der Außenhandelsstatistik und in der Terminologie der Europäischen Zentralbank (EZB) Anwendung. Damit bezeichnet man den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern, d.h. Nicht-Europäische Union-Staaten.
Was ist Intra und Extrahandel?
Eine weitere Unterscheidung in der Außenhandelsstatistik der EU-Mitgliedstaaten ist die Differenzierung in den sogenannten Intrahandel (Handel mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) (EU) und dem Extrahandel (Handel mit Drittstaaten, also den ausländischen Staaten, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen …
Wer macht Extrastat?
Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt traditionell über die Zollverwaltung im Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- oder Ausfuhrförmlichkeiten. Ausgibige Informationen zur Intrahandelsstatistik erhalten Sie über das Statistische Bundesamt unter: www-idev.destatis.de.
Was ist eine Intrastat-Anmeldung?
Die Ausfuhr- oder Intrastat-Anmeldung erfordert die 8-stellige Intrastat Nummer, wohingegen für die Anmeldung der Einfuhr die 11-stellige Nummer verwendet wird. Das Statistische Bundesamt stellt eine Liste von Waren mit der dazu gehörenden Intrastat Warennummer auf seiner Internetseite bereit.
Welche Daten werden von Intrastat erfasst?
Es werden unterschiedliche Daten erfasst, nicht nur Warenbewegungen. Auch Dienstleistungen oder andere Eigentumsübertragungen werden von Intrastat berücksichtigt. Mit der Hilfe von Intrastat soll eine genaue und möglichst aktuelle Übersicht über die Entwicklung des innereuropäischen Handels ermöglicht werden.
Was ist die Intrastat-Verordnung?
Intrastat (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, auch ICTS) beruht auf der EG-Verordnung Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, welche am 1. Januar 2005 die vormalige EWG-Verordnung Nr. 3330/91 ersetzte. Diese und die EG-Verordnung Nr.
Ist die Abgabe der Intrastat-Meldungen verbindlich?
Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU -Mitgliedstaaten verbindlich. Intrastat-Meldungen werden zusammengefasst in der sog. Intrahandelsstatistik. Aus ihr können aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitgestellt werden.