Was setzt das osterreichische Waffenrecht zusammen?

Was setzt das österreichische Waffenrecht zusammen?

Das österreichische Waffenrecht setzt sich aus einer Mehrzahl an Bundesgesetzten und Verordnungen zusammen. Dieser Umstand macht es nicht gerade einfach dem Interessenten, wie auch dem Waffenbesitzer den Überblick über die geltenden Bestimmungen zu bewahren. Genehmigungspflichtige Schußwaffe Kat.

Welche Schusswaffen fallen unter die Kategorie A?

Getarnte Schusswaffen, wie zB der „schie- ßende Kugelschreiber“ fallen ebenso unter Kategorie A. Neben den genannten Schusswaffen der Kategorie A sind auch alle Waffen verboten, die aufgrund ihrer Eigenschaft als besonders gefährlich anzusehen sind und für die im alltäglichen Leben so gut wie kein Bedürfnis besteht.

Wie kann ich Schusswaffen aus Österreich mitnehmen?

Um Schusswaffen aus Österreich in andere EU-Mitgliedsstaaten mitnehmen zu können, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt (befristet auf 5 Jahre). Eingetragen werden sämtliche Waffen, die der Antragsteller besitzen darf – auch solche, für deren Besitz keine behördliche Bewilligung notwendig ist.

Was sind die verbotenen Schusswaffen?

A: Verbotene Schusswaffen und Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind: Zu den verbotenen Schusswaffen zählen zB Pumpguns oder Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm sowie die sog. „Wildererwaffen“ bzw. Faltflinten.

Wie ist der unbefugte Waffenbesitz in der Kategorie B bedroht?

So ist etwa der unbefugte Waffenbesitz (Kategorie B), die unbefugte Weitergabe von Schusswaffen der Kategorie B an nicht berechtigte Personen oder etwa der Verstoß gegen das Waffenverbot mit Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr bedroht.

Was ist das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland?

Das Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland definiert den juristischen Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen. Hinzu kommt das Sprengstoffgesetz (SprengG), das explosionsgefährliche Stoffe umfasst.

Ist ein Waffenverbot behördlich ausgesprochen?

Ein Waffenverbot wird behördlich ausgesprochen, wenn konkrete Tatsachen (zB wiederholte gerichtlich verurteilte Gewalttaten) die Annahme rechtfertigen, dass eine Person durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.

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